Rücktritt vom Vorsitz des Anwaltvereins

Im Vorfeld zum heutigen Neujahrsempfang des Anwaltvereins Darmstadt und Südhessen e.V. gab es von Richtern heftige Kritik an meinen Beiträgen „Naumburg“ vom 16.01.09 und „Anwälte und Richter“ vom 25.10.08. Mir wurde angekündigt, „dieses Pamphlet“ werde mir heute im Kreise meiner Kollegen „unter die Nase“ gehalten und „laut“ gefragt, „ob das auch die Meinung des Anwaltvereins Darmstadt repräsentiert“.
Da dies nicht so ist und der Vereinsvorstand harmonisch mit der Richterschaft zusammenarbeiten will, habe ich das Vorsitzendenamt gestern zur Verfügung gestellt. Dies, obwohl ich, wie vielleicht gerade die beiden kritisierten Beiträge zeigen, ebenfalls an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Richterschaft interessiert war und bin. Fehlverhalten gibt es aber auch dort und muß benannt werden dürfen. Erst recht gilt dies für kriminelles Verhalten. Wenn ich dazu schweigen soll, habe ich den Beruf verfehlt. Die Vorwürfe gegenüber den OLG-Richtern in Naumburg erhebe ja im übrigen nicht nur ich (siehe z.B. nur Rolf Lamprecht im Januar-Heft von Myops (Beck-Verlag)). Solche Kritik richtet sich gegen einzelne schwarze Schafe in der Richterschaft, die ihr schaden. Dazu sollten auch Richter nicht schweigen oder erwarten, daß Anwälte es tun.

(Siehe hierzu auch den Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, Braunschweig, vom 23.01.2009, dessen Homepage ich in meine Linkliste aufgenommen habe)

Ein Gedanke zu „Rücktritt vom Vorsitz des Anwaltvereins

  1. Pingback: blog-recht.de :: News aus Kanzleien und Justiz

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .