Archiv für den Tag: Februar 18, 2009

BGH zu Schuldunfähigkeit und Unterbringung (LG Darmstadt)

 2 StR 565/08  

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts am 14. Januar 2009 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:

 

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 11. September 2008 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechterhalten.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

3. Die weitergehende Revision wird verworfen. Weiterlesen