Berufung verworfen

In meinem Beitrag „Richter legt Berufung gegen eigenes Urteil nahe“ vom 12.03.09 hatte ich von einem Fall berichtet, in dem der erstinstanzliche Vorsitzende gemeint hatte, derzeit reiche es weder für eine bewährungsfähige Strafe noch hätte es, diese vorausgesetzt, für Bewährung gereicht; auch in den schriftlichen Urteilsgründen hatte er schon den Ausblick in die Berufungsinstanz gewagt, wo alles anders aussehen könne. Tat es aber nicht. Die Berufung wurde verworfen. Die Berufungskammer meinte, daß auch Wohlverhalten zwischen den Instanzen den Angeklagten nicht vor 2 Jahren 8 Monaten bewahren könnten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .