Nach der Bad Bank nun auch ein Bad OLG?

Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt dem OLG Naumburg eine „krasse Mißdeutung des Inhalts der Norm (des § 2 StrRehaG), die auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht“ (2 BvR 718/08 vom 13.05.2009).

Nach dem Fall Görgülü scheint sich das OLG Naumburg allmählich zum Bad OLG Deutschlands zu entwickeln.

(siehe auch meine Beiträge vom 28.10.08, 29.10.08, 16.01.09 und 10.04.09)

2 Gedanken zu „Nach der Bad Bank nun auch ein Bad OLG?

  1. Ralf Weber

    Sehr geehrter Herr Flauaus,

    dann sollten Sie erst einmal das Urteil 2 Ws Reh 8/10 OLG Naumburg lesen, welches das OLG Naumburg auf die Zurückverweisung des 2 BvR 718/8 erlassen hat.

    Da wird einem dann schon Angst!

    Gruß Ralf Weber

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