1,54 Promille …

… ergeben sich bei einer ca. 60kg-Frau bei einer Flasche Wein, mehr bedarf es dazu nicht. Die Rechtsfolgen sind ebenso klar. Die Fahrerlaubnis wird entzogen und wird in 9 bis 13 Monaten neu erteilt. Die Geldstrafe wird 1 bis 1 1/2 Nettomonatsgehälter betragen. Kein Kavaliersdelikt zwar, wobei die Formulierung bei einer Frau nicht wirklich glücklich ist, aber auch kein Drama. Strafe muß sein und das war’s dann.

2 Gedanken zu „1,54 Promille …

  1. R.Tape

    Naja, da muss sie aber die Flasche Wein im Stehen an der Tecke, sozusagen auf ex, getrunken haben.

    Flauaus: Ich weiß zwar nicht, was eine „Tecke“ ist, aber eine Flasche Rotwein (0,7 L) enthält 70 g Alkohol. Das ergibt bei einer 60kg-Frau eine max. BAK von 1,94 Promille, von der ein Resorptionsdefizit von 10% abzuziehen ist, ergibt 1,75 Promille. Bei einem Abbau von 0,15 Promille/Stunde hätte die Trinkzeit incl. einstündiger Resorptionszeit somit ca. 2 1/2 Stunden betragen, so daß man nun wirklich nicht von einem Sturztrunk reden kann.

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