Ich hatte ja schon am 28.10.08, 29.10.08, 16.01.09 und 10.04.09 über den Fall Görgülü geschrieben. Dieter Simon hat in myops Heft 10 (2010) Seite 72 über die Dissertation von Karen Klein zu diesem Fall berichtet. Was machen die ehemals der Rechtsbeugung angeklagten Richter eigentlich heute? Der VRiOLG Dr. Dieter Deppe-Hilgenberg ist nun Vorsitzender des 4. Zivilsenates und Senates für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen (zugleich 3. Senat für Familiensachen). RiOLG Georg Materlik ist jetzt Richter im 3. Zivilsenat (zugleich 1. Senat für Familiensachen) (Quelle: Geschäftsverteilungsplan). Wo RiLG Michael Kawa nun Dienst tut, ist leider nicht bekannt. Er ist vom Landgericht Halle abgeordnet.
Was ist daran bemerkenswert?
Die Richter haben eine Rechtsbeugung begangen und waren deswegen angeklagt. Das Verfahren wurde nicht eröffnet, weil die Angekl. zu den Vorwürfen schwiegen und die Strafkammer meinte, einer der drei könne ja bei der eine Rechtsbeugung darstellenden Entschdg. überstimmt worden sein, worauf indes nichts hindeutete. Beantwortet das die Frage?
Die Richter sind nach Nichtzulassung der Anklage
nicht rechtskräftig verurteilt und es gilt somit die
Unschuldsvermutung.
Ihre Behauptung unter #2, die Richter hätten eine Rechtsbeugung
begangen, ist daher etwas gewagt. Von einem Strafverteidiger,
der sonst in seinem Blog die Rechtsstaatsfahne hochhält, hätte ich diese Äußerung
nicht erwartet,zumal Sie im Ausgangsbeitrag noch etwas vorsicheriger
formulieren, die „ehemals der Rechtsbeugung angeklagten Richter“
Herr Dr. Deppe-Hilgenberg ist aktuell Vorsitzender Richter am OLG Naumburg und entscheidet munter Familienrechtsangelegenheiten. In Sachen gemeinsamer elterlicher Sorge wird sich nunmehr an die Vorgaben des BVG gehalten, allein in Umgangssachen wird entgegen der heutigen Standards entschieden.
MfG Schlussrechnung
Dr. Deppe-Hilgenberg hat auch just wieder seinen scheinbar persönlichen Ansichten nach, wo Kinder aufzuwachsen haben, geurteilt: trotz eindeutigem Gutachten mit Fazit auf extreme Gefährdung des Kindeswohls durch die Mutter, einem vorhergegangenen Beschluss eines anderen Amtsgerichtes das Aufenthaltsbestimmungsrecht an den Vater zu übertragen, nachdem das Kind bereits über 6 Monate bei dem Vater gelebt hat (inkl. Schulbesuch), fehlender Einschätzung des zuständigen Jugendamtes geht das Kind dennoch ruckzuck zurück zur Mutter.