Im Musterland der Strafjustiz II

In dem Artikel Musterland der Strafjustiz vor zwei Jahren hatte ich über auffällig lang dauernde Strafverfahren berichtet, alle aus dem badischen Landesteil. Eines ist nun heute mit einem Freispruch durch das Landgericht Karlsruhe abgeschlossen worden. Der Schuldspruch des Amtsgerichts Bruchsal aus dem Jahre 2008 wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung wurde aufgehoben. Tatzeitpunkt war der 26.05.2007, also vor beinahe fünf Jahren.  Die Berufungskammer saß seit Herbst 2008 auf der Akte.
Vielleicht sollte man bei den Verjährungsregeln etwas ändern. Und die Frist, nachdem die erstinstanzliche Entscheidung ergangen ist, einfach halbieren. Das hülfe!

Ein Gedanke zu „Im Musterland der Strafjustiz II

  1. klabauter

    Hmm, das mit dem Musterland dürfte auch folgenden Grund haben (zumindest war das mW bis vor ca. 5 Jahren so): in BW werden Proberichter in den ersten 3 Jahren für 1 Jahr ans Amtsgericht, dann 1 Jahr in eine Kammer ans LG und schließlich zur Staatsanwaltschaft geschickt. D.h. man hat grundsätzlich das Problem eines etwa jährlichen Dezernentenwechsels.
    Wenn man dazu die bundesweite Zunahme an frisch eingestellten Richterinnen nimmt mit der Konsequenz : bald ab in Elternzeit (was nach diesen Elternzeiten an manchen Gerichten zu einer explosionsartigen Zunahme an Halbtagsrichterstellen, z.B. Zivilkammern mit 1 Vors. und 3 „halben“ Beisitzerinnen, führt), ahnt man, daß man sich als RA auf viele klärende Gespräche mit dem Mandanten einstellen kann.

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