Fahrverbote in Frankfurt? Immer schön locker bleiben!

Abgesehen davon, dass man sich fragt, warum eigentlich ein Verwaltungsgericht in Wiesbaden über Fahrverbot in Frankfurt entscheidet (hat Frankfurt nicht einmal ein Verwaltungsgericht?); noch einmal was die Entscheidung bedeutet und vor allem was sie nicht bedeutet: sie bedeutet nicht, dass ab Februar 2019 alle Euro-vier-und-schlechter-Fahrzeuge nicht mehr in die Stadt fahren dürfen. Sie bedeutet nicht, dass ab September 2019 alle Euro-fünf-und schlechter-Fahrzeuge nicht mehr in die Stadt fahren dürfen. Sie bedeutet lediglich, dass die Stadt Frankfurt verpflichtet ist, im Stadtgebiet die EU-Grenzwerte für NOX und sonstige Schadstoffe einzuhalten. Wenn es nicht anders möglich ist, dann halt eben auch mit einem Fahrverbot. Ein solches kann natürlich unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht über das gesamte Stadtgebiet gelegt werden, auch wenn es der Deutschen Umwelthilfe wahrscheinlich so am liebsten wäre. Betroffen werden einzelne Straßen sein, wie wir dies auch schon andernorts erleben. Vielleicht werden aber auch gar keine Fahrverbote verhängt, denn die Hysterie wird viele bis zum September 2019 zum Umstieg veranlassen was dann die NOX-Werte entsprechend reduziert (und beim Umstieg auf Otto-Motoren die CO2-Belastung entsprechend erhöht aber: so what?). Hoffnung keimt auch in Bezug auf die Hardware-Nachrüstung, denn durch derartige Richtersprüche wächst der Druck auf Politik und Industrie. Schließlich bleibt es, wie in der guten alten Zeit der Plakettenverordnung, dabei, dass ordnungswidrig sich nur der verhält, der ein von einem Fahrverbot betroffenes Fahrzeug in die Verbotszone einfährt. Mit Kontrollen dürfte jedoch (weil anders praktisch kaum möglich) allenfalls im ruhenden Verkehr zu rechnen sein; im Rahmen dessen allerdings ist der Fahrer, der das Fahrzeug eingebracht hat, regelmäßig nicht festzustellen. Es bleibt also bei dem Motto: immer schön locker bleiben.

Ein Gedanke zu „Fahrverbote in Frankfurt? Immer schön locker bleiben!

  1. flauaus Beitragsautor

    Inzwischen gibt es wohl Pläne, verschuldensunabhängig den Halter dafür haftbar zu machen, dass das Fahrzeug in eine Verbotszone einfährt, denn anderes kann mit der beabsichtigten Kennzeichenerfassung und Abgleich mit den Daten des Kraftfahrtbundesamtes, um die Verstöße zu erfassen und zu sanktionieren, nicht gewollt sein. Verkehrsverstöße setzen jedoch – mit Ausnahme von Verstößen im ruhenden Verkehr – in Deutschland immer noch ein Verschulden voraus. Worin dies beim unwissenden Fahrzeughalter bestehen soll, würde gelegentlich dann doch einmal interessieren. Außerdem fragt man sich, was mit dem Recht von Verfassungsrang, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist, wenn täglich Millionen Autokennzeichen beim Einfahren in sogenannte Fahrverbotszonen ermittelt werden? Der sogenannte Klimaschutz, ohnehin nur ein Vehikel für die sogenannte Umwelthilfe, die in Wahrheit einem ganz anderen Herrn dient, wird bei dieser absolutistischen Perspektive der Totengräber elementarer Rechte von Verfassungsrang, dem Schuldprinzip und dem Freiheitsrecht der Unbeobachtetheit und der Herrschaft über die eigenen Daten.

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