Archiv für den Monat: Januar 2009

Keine Abspachen in Bochum (Fall Zumwinkel)

Heute kann man in der Presse lesen, daß die angeblichen Ergebnisabsprachen vor Beginn der Hauptverhandlung vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bochum zwischen den Berufsrichtern, der Staatsanwaltsschaft und den Verteidigern vom Gerichtssprecher dementiert worden sind. Man liest, so etwas gäbe es garnicht, Gespräche fänden zwar statt, aber nur über organisatorische Dinge, wie die Termine und eventuell wann welche Zeugen geladen werden und dergleichen. Anders könne das auch nicht sein, weil die Schöffen ja noch nicht involviert seien.
Da ist man in Bochum wohl „päpstlicher als der Papst“. Man hat fast den Eindruck, solche Absprachen seien Teufelszeug.
Sie sind, wenn die Formalien eingehalten werden, erlaubt. Natürlich müssen die Schöffen später einbezogen werden. Kaum vorstellbar, daß es solche Gespräche über ein mögliches Ergebnis ausgerechnet in Bochum nicht gegeben haben soll.

Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden:

1. Hat sich der Betroffene in einer Vereinbarung mit der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verpflichtet und erfüllt er die eingegangene Verpflichtung  nicht, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis nur dann gem. § 11 VIII 1 FeV auf seine Nichteignung schließen, wenn der Betroffene hierauf bei der Vereinbarung hingewiesen worden ist (§ 11 VIII S. 2 FeV). Weiterlesen

Der „Witz“ der Entscheidung von Marl…

… sei nicht die späte Ersatzbeschaffung sondern, daß bereits zuvor ein Interimsfahrzeug angschafft (und bezüglich dessen auch schon MwSt bezahlt worden ist), so der Kommentator.
Letzteres war zwar so, ist aber nicht der „Witz“. Die Entscheidung beschäftigt sich nämlich lang und breit mit konkludentem Verzicht und Verwirkung, so daß es ersichtlich um den Zeitfaktor und nicht um das Interimsfahrzeug geht.

Mehrwertsteuerersatz auch lange nach dem Unfall

Mehrwertsteuer muß nur ersetzt werden, wenn sie angefallen ist, bei einem Totalschaden dann, wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wurde. Findet der Geschädigte zunächst kein adäquates Ersatzfahrzeug und kauft er es erst ein Jahr später, dann muß die Mehrwertsteuer halt eben dann erst gezahlt werden. Aber sie muß gezahlt werden (AG Marl-NJW 2009, 155).

Beim Amtsgericht Bensheim entscheidet das Opfer über den Verdächtigen

In einer Strafsache vor dem Amtsgericht Bensheim ist ein damalige Insasse der Psychiatrie in Heppenheim der Sachbeschädigung angeklagt. Er soll religiös-wahnhafte Graffiti an die Klinikmauern gesprüht haben. Die Klinik erstattete Anzeige.
Im Strafverfahren beantragt der Verteidiger ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten. Was macht der Richter? Er gibt ein Gutachten ausgerechnet bei der Geschädigten und Anzeigeerstatterin in Auftrag, das dementsprechend ausfällt. Der damals stationär in der Psychiatrie Untergebrachte war natürlich voll schuldfähig, das Gutachten strotzt von Voreingenommenheit.
Der Richter hat zu der Hauptverhandlung am 30.01.09 die Sachverständige, eine Assistenzärztin, nicht einmal geladen.
Sie wird wohl kommen müssen. Sie wird wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

Wer haftet: der Fahrstreifenwechsler oder der auf ihn Auffahrende?

Den Beitrag von gestern insoweit ergänzend will ich von einer Entscheidung des OLG Naumburg (NStZ 2008, 618) berichten. Die Situation kennt man, wenn man auf der A67 aus Richtung Büttelborn auf die A5 in Richtung Eberstadt fährt. Die aus Richtung Frankfurt von der A5 kommenden Fahrzeuge überqueren, meist um langsamere Fahrzeuge zu überholen, nach dem Auffahren sogleich die rechte Spur, um nach links auf die „Überholspur“ zu wechseln. Kommt es dabei zu einem Auffahrunfall mit dem aus Richtung Büttelborn kommenden Fahrzeug, haftet nicht der Auffahrende sondern der Fahrstreifenwechsler zu 100%. Nur dann, wenn dem Auffahrenden eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (130 km/h) nachgewiesen werden kann, kommt eine Mithaftung in Betracht.

Ich brems´dann mal für euch mit

Wenn einem dreimal dieselbe Sch… widerfährt –
das ist schon einen Kommentar in meinem Blog wert!

Gestern auf der Rückfahrt von Bielefeld hätte ich gleich dreimal Kollegen oder zumindest der Polizei und der Justiz Arbeit verschaffen können.
Ich fahr mit 200 so für mich hin
und nichts als nach Bensheim
das war mein Sinn…
Doch plötzlich fährt einer von rechts kommend auf meine Spur, vielleicht so mit 100, 110. Weiterlesen

Vergleich mit Comicfigur und Befangenheit des Richters

In einem Strafverfahren hatte die Ehefrau des Angeklagten als Zeugin zu der Benutzung des Tatfahrzeuges ausgesagt. Dies veranlaßte den Richter zu dem Vorhalt, dann müsse ja wohl Superman das Auto gefahren haben. Ausdrücklich fragte er: „Hat Superman das Auto gefahren?“ 
Die Trinkmengenangaben der Zeugin, die nicht zur festgestellten Blutalkohalkonzentration bei ihrem Mann paßten, veranlassten den Richter zu der Feststellung und anschließenden Frage, dann müsse er Supermanbiere gewesen sein; „Waren es Supermanbiere?“
Das Kammergericht Berlin (NJW 2009, 96) hat hierzu entschieden, daß ein solches Verhalten des Richters bei einem verständigen Angeklagten die Besorgnis erweckt, der Richter habe sich schon ein abschließendes negatives Bild über den Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage gemacht. Die Ablehnung sei daher zu Recht erfolgt. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten wurde daher aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an ein anderes Gericht verwiesen.