Was zunächst etwas abenteuerlich klingt, hängt letztlich nur davon ab, ob die Tat des Sohnes für den Vater vorausehbar war. Das ist Tatfrage und hier wird man sehen. Rechtlich ist die Grenze der Voraussehbarkeit weit gezogen. Danach hat das Oberlandesgericht Köln (zitiert nach Fischer, StGB, § 222, Rn 27) entschieden, daß schon derjenige, der sein Fahrzeug ungesichert auf der Straße stehen läßt, damit rechnen müsse, daß ein Unbefugter damit fährt und damit einen tödlichen Unfall verursacht.
Fahrlässige Tötung durch die Eltern des Amokläufers?
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