Das hat das OLG Hamm im Falle eines Strafgefangenen entschieden, der monatelang mit ingesamt vier Personen in einer 18 qm großen Zelle untergebracht war. Das Gericht hat ihm gegen das Land Nordrhein-Westfalen Schadenersatz von 10 €/Tag zugebilligt (11 U 88/08).
Weniger als 5 qm sind menschenunwürdig
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