Das Landgericht Düsseldorf (DAR 2008, 597) hat eine Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf bestätigt, das in der Hauptverhandlung einem wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 2,12 Promille Angeklagten den Führerschein bereits 5 1/2 Monate nach der Tat wieder aushändigte, nachdem sich dieser einer sogn. IVT-Hö-Verkehrstherapie unterzogen hatte und Abstinenz für diesen Zeitraum glaubhaft machen konnte. Die Fahrerlaubnisbehörde ist an die Entscheidung des Strafgerichts gebunden und darf keine MPU anordnen.
Verkehrstherapie statt „MPU“
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