Archiv für den Monat: Juli 2009

Freispruch wegen fehlerhafter Beweiswürdigung aufgehoben

In einer lesenswerten Entscheidung des 1. Strafsenates vom 26.05.09 (1 StR 597/08, gestern veröffentlicht, hat der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut aufgehoben. Dieses hatte einen Angeklagten freigesprochen, dem eine Vergewaltigung und ein versuchter Mord vorgeworfen worden war. Die Indizien reichten auch in der Gesamtschau dem Tatgericht nicht für eine Verurteilung. Bei Verurteilungen, die mit der Revision angegriffen werden, wird vom GBA gerne über die ureigene Aufgabe des Tatrichters, die Beweiswürdigung vorzunehmen, belehrt. Das Revisionsgericht sei nicht berechtigt, in diese Tatrichterkompetenz einzugreifen. Diese Regel scheint nicht in dem gleichen Maße bei Revisionen der StA gegen Freisprüche zu gelten. Jedenfalls häufen sich beim 1. Senat Aufhebungen wegen als fehlerhaft angesehener Beweiswürdigung bei Freisprüchen. 

http://juris.bundesgerichtshof.de:80/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=1%20StR%20597/08&nr=48445

Landgericht Darmstadt: kein Mordversuch sondern gefährliche Körperverletzung

Das Landgericht Darmstadt hat heute einen Studenten, dem von der Staatsanwaltschaft ein versuchter Mord an einem Asylbewerber am 19.10.08 in Bensheim vorgeworfen worden war, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Nach viertägiger Hauptverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft zwar den Mordvorwurf fallengelassen, war aber noch immer der Auffassung, der Angeklagte sei wegen eines versuchten Totschlages zu verurteilen.
Der Angeklagte hatte, nach durchzechter Nacht, im Streit seinem Kontrahenten eine leere Wodkaflasche auf den Kopf zertrümmert und anschließend weiter auf diesen eingeschlagen. Anschließend verständigte er einen Bekannten, der den Rettungswagen rief, woraufhin der lebensgefährlich Verletzte gerettet werden konnte. Das Landgericht ging daher davon aus, daß der Angeklagte strafbefreiend vom versuchten Tötungsdelikt zurüchgetreten war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.