Archiv für den Monat: Dezember 2009

Fahren auf Sicht – oder nicht

Im Unterschied zu der gestern vorgestellten Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe trifft den mit 140 km/h fahrenden Autofahrer kein Mitverschulden, wenn er nachts auf der Autobahn auf einen auf seiner Fahrbahn liegenden Gegenstand auffährt, der ohnehin schlecht erkennbar ist (im entschiedenen Fall eine graue Auffahrrampe von 2m x 40cm aus Metall) (LG Hildesheim-NZV 2009, 560).

Mitverschulden bei Nichteinhaltung der Richtgeschwindigkeit

Wer mit mindestens 153 km/h nachts auf der Autobahn auf ein auf der linken Spur stehendes Fahrzeug auffährt, hat ein mit 20% zu bewertendes Mitverschulden, wenn er den Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hätte vermeiden können (LG Karlsruhe-NZV 2009, 558).