Ich hatte schon einmal in dem Artikel „das mittellose Gewaltopfer und sein Anwalt“ am 25.03.2009 über einen Schmerzensgeldprozeß vor dem Landgericht Darmstadt berichtet. Im Klageantrag war ein Mindestbetrag von 100.000 € angegeben, die Höhe des Schmerzensgeldes im übrigen aber in das Ermessen des Gerichts gestellt worden. In der Klagebegründung war dann mitgeteilt worden, daß sich der Kläger ein Schmerzensgeld von mindestens 250.000 € vorstellt und dies umfangreich und unter Bezugnahme auf Vergleichsfälle begründet worden. Weiterlesen
Richter schützt Justiz vor Gewaltopfern und ihren überzogenen Ansprüchen!
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