Archiv für den Monat: April 2010

Der angeklagte Anwalt

Der Fall des wegen Untreue u.a. in 16 Fällen angeklagten Bensheimer  Anwalts ist ein Musterbeispiel für fehlerhaftes Krisenmanagement eines einer Straftat Verdächtigen. „Vogel Strauß“ ist selten der richtige Weg.
Dem Vernehmen nach habe er die Mandantin, deren Fremdgeld er für eigene Zwecke verwendet hatte, vertröstet und letztlich ihre Geduld überstrapaziert. Als sie sich nicht mehr anders zu helfen wußte, erstattete sie Strafanzeige. Von da an hatte er das Heft des Handelns aus der Hand gegeben und der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion, die erst die weiteren Fälle zu Tage förderte.

Das ist jetzt der dritte bekannte gewordene Fall im hiesigen Bezirk innerhalb weniger Jahre. Fest steht, die Kollegen schaden nicht nur sich selbst und ihren Mandanten; sie führen auch der „Innung“ schweren Schaden zu. Jeder einzelne Fall unterminiert das Vertrauen, auf das die Anwaltschaft angewiesen ist. Daher darf es kein Pardon geben.

Die Eingeborenen von Schikanesien

Auf der A5 zwischen Darmstadt-Eberstadt und dem Darmstädter Kreuz gibt’s seit kürzlich eine unmotivierte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h in einer sanften Kurve, die so zugeschnitten ist, daß dort Geschwindigkeitsrekorde möglich sind. Das Zeichen „Aufhebung aller Streckenverbote“ kommt so kurz dahinter, daß man die „100“ auch für die Angabe der Länge der limitierten Strecke halten könnte.
Man fragt sich also, was das soll, zumal sich Hessen rühmt, in diesen Tagen weitere über 80 Autobahnkilometer von Geschwindigkeitsbegrenzungen befreit zu haben. Wer soll sich an ein solches Gebot halten? Wer schikaniert hier ungestraft die Verkehrsteilnehmer? Welche hanebüchenen Argumente mag er hierfür parat haben? Diese Fragen kommen einem in den Sinn, während um einen herum -ob der schwachsinnigen Beschilderung- erst Vollbremsungen und Sekunden später Vollgas in der Luft liegen.
Ob der Verantwortliche wohl auch verantwortlich ist, wenn’s hier mal deswegen kracht? Den Prozeß möcht‘ ich führen, auch wenn’s ein Kampf gegen Windmühlenflügel wäre.

Kassiber „pflichtgemäß“ weitergeleitet

Der Untersuchungsgefangene hatte 20 Briefe an seinen Pflichtverteidiger geschrieben. Nachdem keiner beantwortet worden war und der Pflichtverteidiger ihn auch drei Monate lang nicht in der U-Haft besucht hatte, beantragte der Untersuchungsgefangene die Entpflichtung. In seiner Stellungnahme erklärte der Pflichtverteidiger, ein Großteil der Briefe sei gar nicht für ihn sondern für die Mutter und die Lebensgefährtin seines Mandanten bestimmt gewesen. Und die habe er selbstverständlich „pflichtgemäß“ weitergeleitet.
Schlußfolgerung: auf § 115 OWiG sollte in der Referendarausbildung auch mal gelegentlich hingewiesen werden.