Der Fall des wegen Untreue u.a. in 16 Fällen angeklagten Bensheimer Anwalts ist ein Musterbeispiel für fehlerhaftes Krisenmanagement eines einer Straftat Verdächtigen. „Vogel Strauß“ ist selten der richtige Weg.
Dem Vernehmen nach habe er die Mandantin, deren Fremdgeld er für eigene Zwecke verwendet hatte, vertröstet und letztlich ihre Geduld überstrapaziert. Als sie sich nicht mehr anders zu helfen wußte, erstattete sie Strafanzeige. Von da an hatte er das Heft des Handelns aus der Hand gegeben und der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit zu einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion, die erst die weiteren Fälle zu Tage förderte.
Das ist jetzt der dritte bekannte gewordene Fall im hiesigen Bezirk innerhalb weniger Jahre. Fest steht, die Kollegen schaden nicht nur sich selbst und ihren Mandanten; sie führen auch der „Innung“ schweren Schaden zu. Jeder einzelne Fall unterminiert das Vertrauen, auf das die Anwaltschaft angewiesen ist. Daher darf es kein Pardon geben.