Die im Dunkeln sieht man nicht II

Rechtsanwältin Braun wundert sich über einen Mandanten, dem sie als Pflichtverteidigerin beigeordnet worden ist, der auf ihre Versuche, ihn zu erreichen, nicht reagiert. Auch auf die Anfrage des Gerichts, ob er einen Verteidiger benennen wolle, der ihm dann beigeordnet werde, wird er nicht regiert haben. Ob er zum Gerichtstermin kommen wird, ist danach zweifelhaft. Aber gerade das sind die Fälle, in denen die Verteidigung in besonderem Maße notwendig ist. Bei Leuten, die im Drogensumpf versunken sind, bei Wohnsitzlosen. Sie sind selbst nicht in der Lage, die Dinge zu ordnen und sich auf ein Strafverfahren vorzubereiten. Man sollte nicht zu streng mit ihnen sein – und darauf verzichten, sich öffentlich über sie zu wundern.

2 Gedanken zu „Die im Dunkeln sieht man nicht II

  1. Alexandra Braun

    Lieber Herr Kollege, bei Wohnsitzlosen, Kranken und Abhängigen gebe ich Ihnen Recht. Wer – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage ist, sich zu organisieren, der soll kein Unverständnis oder gar Häme erwarten müssen. Um so einen Fall handelt es sich bei mir nicht – eher um einen „Null Bock“ Kandidaten. Das finde ich schade, bedauerlich und – zum Wundern. Beste Grüße, Alexandra Braun

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  2. Christoph Nebgen

    Dies sind vor allem die Fälle, in denen Verteidigung häufig in besonderem Maße nutzlos ist und die von den üblichen Verdächtigen unter den Strafverteidigern vorrangig dazu genutzt werden, ohne die Entfaltung irgendeiner Tätigkeit Geld zu verdienen.

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