Archiv für den Monat: August 2010

BGH beanstandet unzulässige Strafzumessungserwägungen des LG Darmstadt

Der Bundesgerichtshof hat am 19.05.2010 ein Urteil einer Strafkammer des Landgerichts Darmstadt im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und insoweit die Neuverhandlung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte die Strafzumessungserwägungen im Urteil gerügt, wonach zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sei, daß es infolge der Inhaftierung von seiner im Ausland lebenden Familie getrennt sei und daß er bis zur Verurteilung seit 6 Monaten inhaftiert gewesen sei. Beides hat der BGH beanstandet. Es handelt sich nicht um anerkannte Strafzumessungserwägungen.

Amtsgericht Schwäbisch-Hall antwortet nicht

Bußgeldsache beim AG Schwäbisch-Hall. Verkehrs-OWi. Tatzeit April 2008. Ursrünglich Termin im November letzten Jahres. Mußte aufgehoben werden wegen Verhinderung. Im März neuer Termin bestimmt für den 19.08.10. Im April an Gericht geschrieben, daß verjährt (absolute Verfolgungsverjährung nach zwei Jahren). Keine Antwort. Nach zwei Monaten erinnert und hilfsweise Dispensierung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen beantragt. War im Juni. Keine Antwort. Noch 13 Tage bis zum Termin. Gestern erneut erinnert und noch einmal Akteneinsicht beantragt.
Wie Bußgeldrichter sich Kommunikation mit Prozeßbeteiligten vorstellt, habe ich gemerkt. Aber irgendwann wird es zu einer Entscheidung kommen müssen. Da hilft es nichts, den Kopf in den Sand zu stecken, im Musterland der Strafjustiz.

Auf der Alm, da gibt’s kaa Steuersünd‘

Immer ist in den Medien von einer „Steuersünder-CD“ die Rede, so auch heute in den 8-Uhr-Nachrichten von SWR-3.
Die armen kleinen Steuersünderlein, alle zwangsvereinigt auf einer CD, da muß man doch Mitleid haben. Mir fällt die Stelle in Matthias Claudius Abendlied:

Wir stolzen Menschenkinder
Sind eitel arme Sünder
Und wissen gar nicht viel

ein. So arm und klein und unwissend sind sie, die Steuersünderlein. Wußten wahrscheinlich nicht einmal, daß sie sich strafbar machen. Wollten doch allenfalls arme Sünder sein.
Bei diesem theologischen Begriff denkt man weniger an die ganz Bösen mit den Todsünden, schon eher an Bubenstreiche, wie mal vom Messwein kosten oder so.
Und in diese Gruppe scheinen auch die Steuerhinterzieher zu gehören. Und das, obwohl es nicht um den kleinen Beschiß sondern um Steuerhinterziehung im großen Stil geht. Und der BGH hatte hierzu ja vor nicht allzu langer Zeit entschieden, daß bei hinterzogenen Steuern im Millionenbereich die Strafe in den Knast zu führen hat.
Aber vielleicht ist das ja nur der Beginn einer terminologischen Entkriminalisierung und Verniedlichung von Straftaten und wir haben demnächst noch die Sünder wider das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erwarten, die heute noch Mörder oder Vergewaltiger genannt werden.

FAZ versucht sich im Fall Kachelmann an einer ARD-Kritik – und scheitert!

Die FAZ berichtet am 2.8.10 von Anne Wills Kachelmann-Sendung. Nils Minkmar will die „Diskussions“-Teilnehmerin Alice Schwarzer feiern und faselt etwas vom Ungleichgewicht der juristischen Kräfte, die diese habe herausstellen wollen. Dies sei ihr gelungen, denn sie habe erzählt, der Anwalt der Nebenklägerin (wird beharrlich als „Klägerin“ bezeichnet) habe sie, Schwarzer „bis zu Sendebeginn nicht zurückgerufen“, während „ihr Kachelmanns Anwalt eine freundliche Email mit seiner Mobilfunknummer“ geschrieben habe „und dem Hinweis, er sei für Fragen jederzeit erreichbar“. Das soll ein Beleg für das Ungleichgewicht der  juristischen Kräfte sein. Was bilden sich Schwarzer und Minkmar eigentlich ein? Muß man jetzt jeden Medienfuzzi gleich zurückrufen um nicht als juristisches Leichtgewicht hingestellt zu werden? Weiterlesen

Sinnlos-Berufung der Staatsanwaltschaft Coburg

Die Angeklagten waren wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung angeklagt. Sie hatten einem Typ eine „Abreibung“ verpaßt, der seiner Exfreundin monatelang nachgestellt, diese bedroht und u.a. einen monumentalen Stein auf deren Auto geworfen hatte. Als sie mit den Nerven am Ende war, flüchtete sie zu einer Freundin, der Lebensgefährtin des einen Angeklagten und Schwester des anderen. Dort wohnte sie einige Wochen lang. So erlebten die Angeklagten unmittelbar den Psychoterror des Exfreundes. Insgesamt 28 Strafanzeigen wurden erstattet. Die Polizei sah sich gehindert, tätig zu werden, soweit die Tätigkeit über das Anlegen eines Vorganges, die Anzeigenaufnahme und die Beschuldigtenladung hinaus ging. Weiterlesen