Archiv für den Monat: September 2010

Freispruch vom Vorwurf der Drogenfahrt

Dem Betroffenen war am 3.9.2010 vor dem Amtsgericht Darmstadt vorgeworfen worden, unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt zu haben. Er war in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten und dem Polizeibeamtin schien er unter Drogeneinfluss zu stehen. Es war ein ganz gewöhnlicher Dienstag um 10:00 Uhr morgens mitten in Darmstadt. Der Polizeibeamte ordnete eine Blutprobe an. Diese wurde vom Arzt entnommen, gerichtsmedizinisch untersucht mit dem den Verdacht des Polizeibeamten bestätigenden Ergebnis. Das Regierungspräsidium Kassel erließ einen Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld über 550 € und einem Fahrverbot. In der Hauptverhandlung nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde der die Blutprobe anordnende Polizeibeamte vernommen. Über die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung gemäß Paragraph 81a StPO hatte er sich keine Gedanken gemacht. Es habe Gefahr im Verzuge vorgelegen.
Der Verwertung der Blutprobe und des gerichtsmedizinischen Untersuchungsergebnisses wurde in der Hauptverhandlung widersprochen. Das Gericht sah sich an der Verwertung gehindert, weil der Betroffene weder mit der Blutprobe einverstanden gewesen war, noch Gefahr im Verzug vorgelegen habe und es im Hinblick auf die Tatzeit dem Polizeibeamten ein leichtes gewesen wäre, einen richterlichen Blutentnahmebeschluss zu erwirken. Der Betroffene wurde daher freigesprochen.

Beim ZDF werden Richter noch schneller ausgewechselt als der Chefredakteur

Gut war auch „heute“ im ZDF: Der Kachelmann-Prozeß wird nächsten Montag fortgesetzt. Entweder mit den alten oder mit neuen Richtern.
Mag sein mit den „alten Richtern“, gewiß jedoch nicht in neuer Besetzung.
Wenigstens die Hauptnachrichtensendung des Mit-dem-Zweiten-sieht-man-mehr-Kanals könnte sich mal fachkundigen Rat einholen, bevor losgeplappert wird.

Kachelmann, Alice Schwarzer und Oliver Pocher, diese drei…

Kachelmann lehnt Richter wegen Befangenheit ab. Also wenig für die Presse. Dann interviewt man ausweislich des anliegenden Fotos des Stern halt sich selbst, in diesem Fall die Reporterin der Bild-Zeitung Alice Schwarzer. Was für eine inzestuöse Branche. Und Oliver Pocher macht aus einer ernsten Sache ein Happening, indem er als Kachelmann-Double auftritt. Man kann gar nicht so viel essen, wie man …

Zeugen bleiben über Nacht

Nachdem das Landgericht Darmstadt den Prozeßkostenhilfeantrag, stets auf der Suche nach Gefälligkeiten für den Staatsfiskus, abgelehnt hatte und das OLG diesem stattgeben mußte, terminierte man auf 8.30 Uhr, was nicht weiter erwähnenswert wäre, käme nicht das auf Antrag der bedürftigen Partei zu diesem Termin geladene halbe Dutzend Zeugen aus verschiedenen Orten in Norddeutschland, Hamburg und so, weswegen zu deren Reisekosten nun auch noch Übernachtungskosten auf Staatskosten treten werden.
Was soll’s; wenn schon widerwillig PKH, dann aber richtig!

Von der unverzögerten Durchführung von Rechtsstreiten beim LG Darmstadt

Ich hatte am 22.04.2010 vom Umgang mit Rechtsanwälten beim Landgericht Darmstadt berichtet. Statt einer bescheidenen Fristverlängerung um zwei Wochen in einem keineswegs besonders eiligen Zivilprozeß gab es deren Ablehnung und einen kurzfristige Termin. Die Begründung war: „Rechtsstreite müssen unverzögert durchgeführt werden.“ Das war am 16.04.2010 und ging bei mir am 22.04.2010 ein. Noch an diesem Tage wurde auf die Klage erwidert. Nachdem am 28.04.2010 der Einzelrichter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden war, wurde der Termin vom 10.05.2010 aufgehoben. Seither zeigt das Landgericht Darmstadt, was es darunter versteht, daß Rechtsstreite unverzögert durchzuführen sind. Waren dem Beklagtenvertreter nicht einmal zwei Wochen Verlängerung der Klageerwiderungsfrist zu gewähren, dauerte es bis zur Entscheidung über das (selbstverständlich zurückgewiesene) Ablehnungsgesuch zweieinhalb Monate. Seither sind wiederum zwei Monate verstrichen, in denen man es mit dem Gebot der unverzögerten Durchführung von Rechtsstreiten beim Landgericht Darmstadt nicht mehr so eng sieht. Denn nichts hat sich seither getan. Aber: quod licet jovi, non licet bovi.