Archiv für den Tag: Februar 18, 2011

§ 100 h StPO keine Ermächtigungsgrundlage für das „Blitzen“!

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bei automatisierten Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen die fehlende gesetzliche Eingriffsermächtigung reklamiert hatte, schüttelten einige Oberlandesgerichte eine solche in Gestalt des § 100 h StPO, eine im Verkehrsrecht bislang ein unbeachtetes Dasein fristende Vorschrift, aus dem Ärmel. Diesem Hütchenspielertrick zur Aufrechterhaltung der ansonsten ach so beeinträchtigen Verkehrssicherheit und -als nicht ungelegenem Nebeneffekt- zur Sicherung einer in die öffentlichen Haushalte eingeplanten Millioneneinnahme,  wird in NZV 2011, 67 von dem Kollegen Dr. Alexander Wilcken eine klare Absage erteilt. Die gegenwärtige Praxis des Blitzens und Filmens bleibt mangels gesetzlicher Eingriffsermächtigung illegal.
Daß sich die Oberlandesgerichte für eine legalistische Argumentation mit § 100 h StPO hergeben, macht besorgt.