Kleine-Cosack liest Anwaltschaft die Leviten

„Rechtsanwälte haben aber zumindest im berufspolitischen Bereich nicht die Courage, dezidiert und kontrovers Meinungen öffentlich zu vertreten und auch kritisch Stellung zu beziehen. Ihre öffentlichen Beiträge sind leider zu einem großen Teil schlicht gehaltlos und konformistisch. Es muss daher nicht verwundern, dass die deutsche Anwaltschaft rechtspolitisch weit gehend auf der Stelle tritt. Es fehlen kontroverse Diskussionen und entsprechende Beiträge sowie jeglicher rechtspolitische Weitblick.

Man muss fast den Eindruck haben, dass Deutschlands Rechtsanwälte eine Art Verzicht in puncto Meinungsfreiheit praktizieren. Bis zur standesrechtlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1987 haben sie sich einen Maulkorb verpassen lassen von Kammern und der Anwaltsgerichtsbarkeit durch ein exzessiv ausgelegtes Sachlichkeitsgebot. Dezidierte Kritik auch an Kollegen wird aber auch heute noch nicht gerne gesehen, selbst wenn sie fundiert ist. Der deutsche Anwaltverein zögert sogar, die Kammern kompetent zu kritisieren, obwohl diese die Vereinsmitglieder nicht selten „drangsalieren“. Ich habe mit Bedauern feststellen müssen, dass – auch eigene – Beiträge früher gelegentlich beanstandet wurden, nur weil sie zu (kammer-) kritisch waren. Gefordert wurde allen Ernstes, einzelne Formulierungen zu entfernen. Für mich ist eine solche Zensur absolut unverständlich. Daher sah ich mich auch gelegentlich veranlasst, einen „zensierten“ Beitrag anderweitig zu publizieren.“

Anwaltsblatt 2012, 68 aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem Kreis der Herausgeber

5 Gedanken zu „Kleine-Cosack liest Anwaltschaft die Leviten

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  2. Andreas Moser

    Wobei er in Bezug auf die Mehrheit der Rechtsanwälte leider Recht hat. Genauso wie andere Juristen sind die meisten reine Subsumtionsmaschinen, für die Rechtspositivismus als ethische Richtschnur ausreicht.
    Wie oft denke ich mir bei Diskussionen mit Kollegen: „Mit Euch als Juristen würde auch eine Diktatur (wieder) funktionieren.“

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  3. Nasowas

    RA Hoenig prahlt mit seiner Toleranz im Netz. Tatsächlich hat er den folgenden Beitrag gerade aus seinem Blog entfernt.

    Nasowas sagt:
    5. Januar 2012 um 07:40
    Na, so ganz ohne Löschung – auch von neutralen Kommentaren – lief das zu den Zeiten des Aushilfsbloggers auch nicht.

    Zum Beispel:

    Martin sagt:
    20. Dezember 2011 um 18:11

    Hallo Herr Hoenig,

    erlauben Sie mir eine Frage. Witziger Nebenkriegsschauplatz der letzten Tage im Justizblogwesen ist Herr Schälike. Hat er hier kommentiert, ist er hier tatsächlich gesperrt oder hat er Unrecht?

    viele Grüße

    * Ja! crh

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  4. Burschi

    Herr Hoenig toleriert überhaupt keine Kritik an seine Blogbeiträgen. Von allen bloggenden Anwälten ist er der allerletzte, der Kleine-Cosack legitimerweise Beifall zollen darf (den der natürlich trotzdem verdient hat).

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