Archiv für den Tag: Juni 25, 2012

§ 24a StVG: Blutprobe + Atemalkoholkontrolle über/unter 0,5 Promille

Richter am Amtsgericht Lüdinghausen Carsten Krumm meint in der NJW 2012, 1860 (1862), dass eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 24a I StVG erfolgen könne, wenn bei dem Betroffenen sowohl eine Blutprobe entnommen als auch eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt worden sei, und nur ein Messergebnis den Tatbestand des § 24a I StVG erfülle. Denn „beide Messverfahren sind nach dem Gesetz gleichwertig“.
Dies mag wohl so sein. Wie der Richter aber im Lichte des Zweifelsgrundsatzes zu der Überzeugung gelangen will, der Verstoß sei bewiesen, wenn die Blutprobe gegenteiliges belegt, teilt Krumm nicht mit.