Ich weiß nicht ob dem früheren Hessischen Justizminister Christean Wagner, inzwischen Fraktionsvorsitzender der CDU im hessischen Landtag, zu Recht nachgesagt wurde, er habe den härtesten Strafvollzug Deutschlands proklamiert; wenn dem so ist, ist Hessen zumindest auf dem Weg dorthin, nichts worauf man stolz zu sein hätte.
Seit etwa anderthalb Jahren befindet sich meine Mandantin in der JVA Frankfurt III. Am Montag, ihrem Geburtstag, wird sie von der Strafvollstreckungskammer wegen der vorzeitigen Haftentlassung zum Zweidrittelzeitpunkt angehört. Die zuständige Richterin hat bereits signalisiert, die weitere Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen zu wollen. Staatsanwaltschaft und JVA hatten dies befürwortet. Die seit März überfällige Fortschreibung des Vollzugsplan mit entsprechenden Entlassungsvorbereitungen bei Übernahme in den offenen Vollzug sollte eigentlich in der abgelaufenen Woche auf den Weg gebracht werden. Entsprechendes hatte die Mitarbeiterin des Sozialdienstes vorbereitet. Unter anderem hatte sie auch angeregt, der Mandantin Ausgang anlässlich der am Sonntag anstehenden Taufe ihrer ersten Enkelin zu gewähren. Nachdem der für die Entscheidung zuständige Abteilungsleiter die Angelegenheit eine Woche lang nicht entschieden hatte, teilte er (erst) auf Anruf des Verteidigers am Freitagnachmittag mit, der Antrag auf Ausgang aus Anlaß der Taufe werde abgelehnt.
Das ist es wohl, was man unter dem härtesten Strafvollzug Deutschlands zu verstehen hat: Auch wenn in vier Wochen ohnehin die Entlassung ansteht: „Pardon wird nicht gegeben, Gefangene werden nicht …“
Was ist schon die Taufe des einzigen Enkels? Es geht nun wirklich nicht darum, Menschlichkeit gegenüber Strafgefangenen zu üben. Hessen hat einen Ruf zu erwerben! Hessen hat mit Bayern gleichzuziehen! Mindestens!
Wenn alles gut geht und Hessen weiter an seinem Ruf arbeitet, brauchen wir hier nicht mehr lange neidisch auf einen Fall Mollath nach Bayern zu blicken.