Die Neuauflage des StPO-Kommentars von Bertram Schmitt bewirbt der Verlag (z.B. in der NJW von heute) mit dem Zitat eines Stefan Busch, der mit Wilhelm Busch leider nur den Namen gemein hat, ansonsten aber wie folgt formuliert: „Nur die neueste Auflage des Meyer-Goßner kann daher das Ziel im Strafprozess sein, um auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein.“
Für alle, die immer schon wissen wollten, was eigentlich „das Ziel im Strafprozess“ ist …
Beck’sches Stammeldeutsch
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