Die NJW veröffentlichte am 16.04.20 einen Artikel von dem gewissermaßen aus Funk und Fernsehen hinlänglich bekannten Joachim Wagner. „Rechts“, „rechtsextrem“ u.a. wird synonym verwandt und insbesondere auch eine AfD-Mitgliedschaft und sogar AfD-„Affinität“ hierunter subsumiert. Ins Feld geführt wird ein Staatsanwalt, der „nach Recherchen der „Zeit“… 2018 eine Spende von 30 € an die Partei überwiesen“ habe (sic!). Dem Autor geht es um die Verhinderung von Justizjuristen mit rechter Gesinnung (durch Regelanfragen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Schnüffelei im Internet) und um deren Entfernung aus dem Staatsdienst. Denn sie seien eine „Gefahr für das Ansehen und die Neutralität der Justiz“.
Dass dergleichen in der NJW erscheinen kann, befremdet, ist aber für den Zeitgeist bezeichnend. Dass die Grundbuchrichterin künftig in der Gerichtskantine besser nicht mehr erzählt, dass sie einmal (in ihrer Jugend) AfD gewählt hat, ist wohl bezweckt. Wie das mit den Grundrechten, insbesondere dem auf Meinungsfreiheit, vereinbar sein soll, fragt sich eigentlich; bei der AfD und den ihr affinen aber wohl nicht. Sie haben ihre Grundrecht verwirkt. Sie können sich ja ein ihnen gemäßes Land suchen, das ihnen politisches Asyl gewährt.
Radikalenerlaß ante portas
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