Personenkontrollen auf dem Weihnachtsmarkt
Unter Berufung auf das verschärfte Waffenrecht nach einem Messerattenat in Solingen führten dieser Tage Polizeikräfte in Ludwigshafen und Worms Personenkontrollen bei Omas und Bratwurst essenden Ehepaaren durch. Taschen wurden entleert und der Inhalt auf Stehtischen verteilt, all dies unter den Augen der neugierigen und wie immer schweigenden Öffentlichkeit.
Personenkontrollen sind verdachtsunabhängig in einem freiheitlichen Rechtsstaat generell unzulässig. Ausnahmen statuieren die Polizeigesetze der Länder zum Zwecke der Gefahrenabwehr. In Hessen findet sich die Regelung in § 18 HSOG.Ohne den leisesten Verdacht gegen besagte Omas und Ehepaare, den Verdacht also, dass von diesen eine Gefahr des Messerstechens ausgehen könnte, sind solche polizeilichen Kontrollen illegal. Man sollte sich ihrer nicht beugen.