Archiv der Kategorie: blog spaß

Haftbefehl gegen die Zeugen im Lucas-Prozeß!

Dramatische Entwicklung nach dem Lucas-Freispruch. Nachdem die beiden in seinem Prozeß als Zeugen vernommenen Berufsrichter heute nicht am Arbeitsplatz erschienen waren und auch sonst nicht erreichbar waren, hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg, die inzwischen wegen uneidlicher Falschaussage gegen die Zeugen ermittelt, einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr beantragt, der vom Amtsgericht Augsburg auch erlassen worden ist. Im Rahmen der Fahndung sollen die beiden Zeugen mit einem auf den Bundesgerichtshof zugelassen gepanzerten PKW versucht haben, eine Straßensperre zu durchbrechen. Dabei soll von ihnen auch die Dienstwaffe von Armin Nack eingesetzt worden sein. Wie sie in deren Besitz gekommen sind und wer ihnen das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat, ist noch ungeklärt. Die Ermittlungen laufen.

Das kommt dabei heraus, wenn am 1. April ein der versuchten Strafvereitelung angeklagter Anwalt freigesprochen wird. Burhoff dazu.

Warum 19 Tagessätze?

Bei Geldstrafen verhängen Gerichte solche regelmäßig in 10er Blöcken, also 30, 40, 50 usw Tagessätze. Findet sich im BZR eine Eintragung mit 19 Tagessätzen, kommt unweigerlich die Frage, ob der Mandant 19 Tage in U-Haft gesessen habe.

So war’s auch heute. Der Mandant konnte jedoch aufklären. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hatte damals 90 Tagessätze beantragt. Der Richter wollte dem Antrag entsprechen, hatte aber „19“ Tagessätze verstanden. Die Allianz aus schlechtem Gehör und dem Bedürfnis, unkritisch der StA zu folgen, führte zu einer vermeintlich antragsgemäßen Entscheidung. Sie erging an einem 1. April.

Bild: bei „Aussage gegen Aussage“ wird das Gerichtsverfahren eingestellt!

Dass es von Überheblichkeit und Ignoranz zeugt, wenn Juristen auf die Lektüre der Bild-Zeitung verzichten, um sich anhand der dortigen Berichterstattung über Strafverfahren zu informieren, ist allgemein bekannt. Wo sonst findet sich ausgewogene Berichterstattung mit Hintergrundwissen sonst so trefflich kombiniert mit unkonventionellen Täter-/Verdächtigenbezeichnungen wie „Bestie“ o. ä. und Lichtbildern desselben in oft kompromitierenden Situationen?
Doch auch als juristische Fachzeitschrift wird „Bild“ und ihre Derivate oftmals verkannt. Dabei enthält sie viele hilfreiche Hinweise für den professionellen Einsatz in der Strafverteidigung. Die „Auto-Bild“ vom 21.01.2011 (S. 65) befasst sich etwa mit den strafrechtlichen Folgen von Beleidigungen unter der Überschrift: „So teuer wird der Stinkefinger…“ Dort werden in Tabellenform einzelne Artikulationen, z.B. „leck mich am Arsch“ mit den Tarifen im Strafausspruch kombiniert, im Beispielsfall etwa „300 Euro“. Okay, es wird nicht versäumt im Kleingedruckten darauf hinzuweisen: „die Strafen können je nach Fall und Urteil nach unten oder oben abweichen“. Aber das erklärt irgendwie nicht, weshalb die Tabelle etwa für „Alte Sau“ 2500 Euro ausweist. Das ist ja mehr als das Achtfache von „Leck mich am Arsch“. Weiterlesen

Justiz in Darmstadt unbekannt

‚Ne Kiste Akte mit DHL an die „Justizbehörden, Mathildenplatz 15 in Darmstadt“ geschickt und auch die Postleitzahl nicht vergessen. Zehn Tage später ist das Ding wie ein Bumerang wieder da. „Empfänger unbekannt“.
Halt das Ding mit dem Auto hingefahren. Lag auf’m Weg. Gericht noch immer am Platze. Nicht unbekannt. Paket war teuer gewesen. Irgendwas jenseits von 10 €.  Sicher war die Vorweihnachtszeit schuld. Leider kann die Post ja nicht reingucken, ob’s was wichtiges ist, wie meine Akten zum Bleistift, oder nur irgendwas unnötiges vom Amazon zur Befriedigung vermeintlicher Bedürfnisse. Und wer wollte das am Ende auch beurteilen. Die Akten schienen jedenfalls der Post die Beförderung zum Empfänger nicht wert.
Ach, eigentlich hatte sie ja auch ein wenig Recht damit. Bei mir waren sie indes auch nicht an der richtigen Stelle.

Offener Hosenlatz

Das hessische Polizeiformular „Bericht zu auffälligen Merkmalen insbesondere z.B. auf Alkohol und Drogen“ gibt dem Polizeibeamten vielfältige Ankreuzmöglichkeiten zu Beobachtungen beim Betroffenen aus Anlaß von „Anhalten oder Antreffen“, etwa zum Zustand der Kleidung  – ob geordnet oder nachlässig  – usw.
Dass bei einer Hand voll Möglichkeiten zum Ankreuzen ausgerechnet: „Hosenlatz nicht geschlossen“ mit einem eigenen Kästchen zum „an-X-en“ geadelt wird, überrascht dann doch. Scheint häufiger vorzukommen, als gemeinhin angenommen.

Kachelmann-Kammer abgehört?

Udo Vetter berichtet auf seinem lawblog über die vorläufige Festnahme eines Journalisten der dpa, der im Verdacht steht, die Kammer des Kachelmann-Verfahrens mittels eines Sprachaufzeichnungsgerätes abgehört zu haben. Wohlgemerkt von der Straße aus bei zunächst geschlossenem Fenster. Handy und Sprachaufzeichnungsgerät seien zur kriminaltechischen Auswertung nach wie vor sichergestellt.
Vetter meint darin ablesen zu können, wie blank die Nerven der Kachelmann-Kammer lägen. Er drückt sich zurückhaltend aus.
Zum Thema auch: „Merkwürdigkeiten“ im beck-blog.

„… wächst das Rettende auch“-Altersgrenze für OStA in Sicht!

Die Berufung gegen ein amtsgerichtliches Strafurteil war zu spät eingelegt worden, was allerdings erst in der Revision gegen das Berufungsurteil auffiel. Das OLG hob daher das Berufungsurteil auf und erklärte die Berufung für unzulässig.

Die StA sandte die Akte daraufhin an das Berufungsgericht und kommentierte diese Verfügung mit: „Auf die Anträge der Verteidigung darf man nun gespannt sein – oder auch nicht.“

Nachdem ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt worden war, die „Spannung“ sich bei der StA also gelegt gehabt haben dürfte, vermerkte derselbe OStA, dem bereits im Mai nächsten Jahres der wohlverdiente Ruhestand winkt: „Seit über 3 Jahrzehnten bin ich gelegentlich am Rätseln, wozu man im Strafverfahren Verteidiger benötigt. Der vorliegende Fall macht es aber wieder einmal deutlich: man benötigt sie für Wiedereinsetzungsanträge wegen Fehlern, die man ohne sie nicht gemacht hätte.“

Außerdem beantragte er den Wiedereinsetzungsantrag „zumindest als unbegründet“ zu verwerfen. Das Gericht gewährte Wiedereinsetzung.

Ein Rätsel mehr ist gelöst:  Zweck des Ruhestandes ist nicht allein, den betagten OStA vor Altersüberforderung zu bewahren, sondern auch sein Arbeitsumfeld vor ihm!

Nachtrag vom 08.10.10: Gestern sprach mich ein Richter hierauf an. Erst habe er sich gefragt, woher ich seine Akte kenne, da sei ich doch gar nicht „drin“. Ob es sich um den OStA Soundso handele? In seiner Akte habe er dasselbe geschrieben. Wie Eduard Zimmermann sagen würde: „Leider kein Einzelfall.“

Von der unverzögerten Durchführung von Rechtsstreiten beim LG Darmstadt

Ich hatte am 22.04.2010 vom Umgang mit Rechtsanwälten beim Landgericht Darmstadt berichtet. Statt einer bescheidenen Fristverlängerung um zwei Wochen in einem keineswegs besonders eiligen Zivilprozeß gab es deren Ablehnung und einen kurzfristige Termin. Die Begründung war: „Rechtsstreite müssen unverzögert durchgeführt werden.“ Das war am 16.04.2010 und ging bei mir am 22.04.2010 ein. Noch an diesem Tage wurde auf die Klage erwidert. Nachdem am 28.04.2010 der Einzelrichter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden war, wurde der Termin vom 10.05.2010 aufgehoben. Seither zeigt das Landgericht Darmstadt, was es darunter versteht, daß Rechtsstreite unverzögert durchzuführen sind. Waren dem Beklagtenvertreter nicht einmal zwei Wochen Verlängerung der Klageerwiderungsfrist zu gewähren, dauerte es bis zur Entscheidung über das (selbstverständlich zurückgewiesene) Ablehnungsgesuch zweieinhalb Monate. Seither sind wiederum zwei Monate verstrichen, in denen man es mit dem Gebot der unverzögerten Durchführung von Rechtsstreiten beim Landgericht Darmstadt nicht mehr so eng sieht. Denn nichts hat sich seither getan. Aber: quod licet jovi, non licet bovi.