Gestern lagen vor dem Fortsetzungstermin „bei der Poststelle des Langerichts“ dann, nach Angaben der Staatsanwaltschaft, siebenundzwanzig Rechtsanwaltshandakten. Das Gericht kannte sie natürlich noch nicht und die Verteidiger erst recht nicht. Die Staatsanwältin kommentierte das dann noch damit, daß die Sicherstellung dieser Akten ja aufgrund des in der Verfahrensakte enthaltenen Sicherstellungsnachweises bekannt gewesen wäre und die Staatsanwaltschaft geradezu gerne auch Einsicht in diese Akten gewährt hätte, aber es habe die ja niemand gezielt angefordert. Eine unfruchtbare Diskussion über die Frage, was „die Akten“ i. S. der §§ 147 I und 199 II 2 StPO sind, unterblieb. Weiterlesen
Gestern in Gera II
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