Die Pressuregroup der Opferverbände, allen voran der „Weisse Ring“, haben in den letzten Jahren ganze Arbeit geleistet. Kaum eine Reformatio der StPO in den letzten Jahren ohne deren gefühlte Patenschaft.
Jetzt kommt auf deren Betreiben hin auch noch der Fachanwalt für Opferrechte als paarundzwanzigster Fachanwalt. Jedenfalls soll er in der nächsten Satzungsversammlung behandelt werden und chancenreich sein.
Das Leitbild des berufenen unabhängigen Beraters und Vertreters in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 I BRAO) ist endgültig konterkariert. Unabhängig will der gar nicht mehr sein und kann es auch nicht. Er ist der „Fachanwalt des Weissen Rings“ und als solchen sollte ihn die Satzungsversammlung auch gleich beschließen.
Über die hiermit aufgegebene Vorstellung, dass Fachanwaltsbezeichnungen zumindest auch noch eine Verankerung in abgrenzbaren rechtlichen Kategorien und nicht in klientelbezogenen haben sollten, ganz zu schweigen.
Ergänzung zum 22.06.2016: Bis heute ist es nichts geworden damit, so viel ist sicher. Das heißt natürlich nichts, denn die selbsternannten OpfervertreterInnen werden nicht ruhen, bis auch hier ein Erfolg zu verzeichnen ist. Das Gute ist: man ist auf der Seite der Guten und des Guten! Opfer sind gut und verdienen Schutz. Egal in welchem Stadium sich das Verfahren gegen den „Täter“ befindet und scheißegal: das mit der Unschuldsvermutung. Man ist Opfer und bleibt es, gleichviel, was das Verfahren ergibt, man hat ja auch einen Opferanwalt. So hilft, wenn sie sich dazu durchringt, die verfasste Anwaltschaft in ihrer opportunistisch-zeitgeistigen Art, die Rollen im Sitzungssaal von Anfang an klar zu verteilen und zuzuweisen. Wird der „Täter“ nicht verurteilt: Skandalurteil! Schutzlücke! Sekundärvictimisierung!