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Keine erhöhte Geldbuße statt Punkten in Flensburg

Das OLG Hamm (NJW 2009, 1014; NZV 2009, 156) hat mangels gesetzlicher Grundlage eine amtsgerichtliche Entscheidung, in der das Bußgeld verdoppelt und „angeordnet“ wurde, „daß der Punkt im Verkehrszentralregister entfällt“ aufgehoben.
In § 28 III 3 StVG ist die Eintragung zwingend vorgeschrieben. Eine Analogie zu § 4 IV BKatV, der dies beim Fahrverbot ermöglicht, ist mangels Regelungslücke unstatthaft.

Das Wichtigste zu „Punkte in Flensburg“

Punkte in Flensburg (PiF) sind gefürchtet, weil sie beim Erreichen von 18 zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, von der es praktisch keine Ausnahmen gibt. Frühestens nach 6 Monaten kann eine neue Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. Dies aber auch nur dann, wenn ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU oder Idiotentest) vorgelegt wird. Punkte gibt es automatisch, wenn das Bußgeld mindestens 40 € beträgt. Weiterlesen