Na endlich! Jetzt erhält auch derjenige eine gerechte Geldstrafe, der mehr als 150.000 € netto im Monat verdient, selbstverständlich nach Abzug der Unterhaltsverpflichtungen. § 40 StGB ist geändert und die maximale Tagessatzhöhe beträgt nun nicht mehr 5.000 € sondern 30.000 € (BGBl I 2009, 1658). Aber spüren wir da nicht eine fortbestehende Gerechtigkeitslücke? Was ist mit den Trunkenheitsfahrern und Ladendieben unter den Monatseinkommensmillionären? Sollen die etwa für einen einfachen § 316 bei 30 Tagessätzen gerade eben mal lumpige 900.000 € Geldstrafe bezahlen? Mir scheint, der Gesetzgeber ist hier dringend zum Handeln aufgefordert!
Eine Million für `ne Trunkenheitsfahrt?
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