Kosten

Die Kosten ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind in diesem Umfang von der Rechtsschutzversicherung zu erstatten. Diese deckt aber nicht alle Fälle, insbesondere im allgemeinen Strafrecht nicht. Im Verkehrsrecht hingegen meist schon. Regelmäßig nicht umfasst sind Reisekosten. Mitunter kommt die Kostenerstattung durch die Staatskasse oder den Gegner in Betracht. Außerdem können Anwaltskosten in Fällen notwendiger Verteidigung (Pflichtverteidigung) von der Staatskasse verlangt werden, die diese im Verurteilungsfalle allerdings wiederum vom Mandanten zurückverlangen wird.
Über die Kosten sollte man von Anfang an sprechen, damit es hinterher keine Überraschung gibt. In vielen Fällen bietet sich zur Kostensicherheit an, eine Honorarvereinbarung zu schließen. Dies ist auch in den Fällen notwendig, die sehr umfangreich und zeitaufwändig sind, weil dann die Gebühren aus dem RVG die Tätigkeit nicht ausreichend honorieren.