Nein, die blaue Plakette hat nichts mit der blauen Lagune, dem blauen Reiter oder der blauen Stunde zu tun, es ist einfach nur ein bemerkenswertes neues Instrument, mit welchem wohl bereits in weniger als einem Jahr diejenigen Verkehrsteilnehmer von der Einfahrt in Innenstädte abgehalten werden sollen, deren Dieselfahrzeuge nicht die Euro-6-Norm erfüllen. Dies sind nach dem Vernehmen viele Millionen Kraftfahrzeuge, die mitunter gerade einmal erst ein Jahr alt sind.
Das dergleichen der Verkehrsfähigkeit solcher Fahrzeuge und ihrem Werterhalt wenig dienlich sein dürfte, bedarf keiner besonderen Begründung. Eher schon, dass sich die sogenannten Bürger enteignungsgleiche Eingriffe in dieser Dimension offensichtlich widerstandslos bieten lassen. Wie dem auch sei; folgendes zur Beruhigung: schon vor ungefähr acht Jahren hatte ich darauf hingewiesen, dass es aus Rechtsgründen ziemlich egal ist, ob man mit gültiger Feinstaubplakette in eine Umweltzone einfährt. Wer ein Bußgeld trotzdem zahlt, ist selber schuld. Außerdem: mit der sogenannten Punktereform zum 1. Mai 2014 hat man „großzügigerweise“ für die Zukunft davon abgesehen, einen derartigen Verstoß auch noch mit Punkten in Flensburg zu bedenken. Daher: behaltet euren Diesel! Lasst euch nicht von der Umweltministerkonferenz tyrannisieren! Tut etwas für die Nachhaltigkeit. Dies dient der Umwelt mehr als das neueste NOX-Vermeidungs-Projekt und die blaue Plakette.
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Frankfurt nur noch mit grüner Plakette
Seit gestern ist Frankfurt, neben Leipzig und einigen „Städten“, vornehmlich im deutschen Süd-Westen, deren Namen man jetzt erstmals zur Kenntnis nimmt, nur noch mit grüner Umweltplakette befahrbar. Über die bußgeldrechtlichen Folgen bei Verstoß hatte ich hier und hier schon hingewiesen (zusammenfassend: wer zahlt und den Punkt in Flensburg hinnimmt, ist selber schuld).
Wenn ich an den Mercedes denke, den ich 2002 als Neuwagen für rd. 47 T€ gekauft hatte, einen Diesel, der sicher immer noch tadellos seinen Dienst täte, wenn nicht auch er der Plakettenverordnung zum Opfer gefallen wäre, dann kommt mir das Grausen. Er hatte nur eine gelbe Plakette. Ausgesperrt in Frankfurt. Ein gerade einmal neun Jahre alter Wagen Marke „Premium“. Wie fehlgeleitet muß Politik sein, die so etwas verordnet. Und wie unverbesserlich untertänig die Bürger, die sich so kalt enteignen lassen.
Daher: rein nach Frankfurt, auch ohne die grüne Plakette! Das ist unsere Art zu protestieren.
Keine §25a StVG-Kosten für den Halter bei UmweltzonenOWi
Ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone – egal, hatte ich am 14.10.08 geschrieben (siehe dort). Das Amtsgericht Frankfurt hat nun entschieden (NJW 2009, 3737), daß dem Halter eines so abgeparten Fahrzeuges auch keine Kosten für die (vergebliche) Ermittlung des Verantwortlichen abgeknöpft werden können (§ 25a StVG), weil die Vorschriften über das Einfahren in die Umweltzone ausschließlich den fließenden Verkehr betreffen.
Ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone? Egal!?
Wer ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone, die es bei uns nun schon in Mannheim und Frankfurt gibt, einfährt, soll ein Bußgeld von 40 € zahlen und einen Punkt in Flensburg erhalten. In der Praxis wird die Plakette aber nur von städtischen Ordnungshütern überwacht, die den ruhenden Verkehr kontrollieren. Die können aber nur feststellen, daß ein Auto ohne Plakette eingefahren ist, nicht aber wer dies getan hat. Da sich die Bußgelddrohung aber nicht gegen den Halter sondern nur gegen den Fahrer richtet, sollten rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen dieser Verfehlung leicht zu vermeiden sein.
Ergänzung vom 26.10.2009: So sieht das auch Dennis Jlussi in NZV 2009, 483, der ergänzend darauf hinweist, daß i.Ü. nur das Fahren, nicht aber das Parken in der Umweltzone mit Bußgeld bedroht ist.