Dem Bericht der Süddeutschen ist zu entnehmen, dass nicht Lucas den pikierten ehrwürdigen Bundesgerichtshof mit Unwahrem bedient hat, sondern ein Kartell aus Richtern und Staatsanwälten aus Augsburg diesen mittels Freiheitsstrafe und Berufsverbot entsorgen wollen, obwohl die Sitzungsmitschrift einer Staatsanwältin des seinerzeitigen Verfahrens die Angaben Lucas‘ bestätigen. Man schaudert!
Archiv für den Monat: März 2011
StA fordert Berufsverbot und 1 Jahr 9 Monate für RA Lucas
Wie Burhoff berichtet, fordert die StA für RA Stephan Lucas in dem Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung vor dem Landgericht Augsburg 1 Jahr und 9 Monate mit Bewährung, wobei ihm diese nur im Hinblick auf das ebenfalls beantragte Berufsverbot gewährt werden solle. Die Verteidiger beantragten Freispruch. Urteilsverkündung ist am 01.04.11.
Trierscher Pragmatismus
Der Vorsitzende wollte eine Frage des Verteidigers als nicht zur Sache gehörend beanstanden und fragte daher nach, worauf sie ziele. Der Verteidiger erwiderte, das erläutere er gerne, aber in Abwesenheit des Zeugen.
Der Vorsitzende: „Dat dauert mir zu lange. Fragen Sie weiter!“
Verurteilungsomat: Recht ist so easy!
Am vergangenen Freitag hatte das Amtsgericht Bensheim einen 23jährigen wegen Körperverletzung zu einer unbedingten 11monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen einer drei Jahre zurückliegenden einschlägigen Vorverurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe sei die Sozialprognose ungünstig.
Wenn man es so machen will, kann man auf Richter verzichten. Dann genügt ein Verurteilungsautomat.
§ 56 I StGB fragt nach der Prognose, ob die Verurteilung bereits zur Vermeidung zukünftiger Straftaten ausreicht. Dabei sind die Persönlichkeit, sein Vorleben und Lebensverhältnisse, die Umstände der Tat und das Nachtatverhalten und die zu erwartende Wirkung der Aussetzung zu berücksichtigen. Nichts davon ist in die Entscheidung im Strafausspruch eingeflossen. Denn das Gericht hat dazu nichts vom Angeklagten wissen wollen. Nicht dass es bei der vorgeworfenen Tat um ein Mädchen ging, nicht dass der Angeklagte in den letzten fünf Jahre seit der letzen Tat keine Straftaten begangen hatte, dass er in fester Beziehung lebt und Heiratspläne bestehen, dass er seit fünf Jahren und dem Ende der Schule ununterbrochen in dem selben Betrieb arbeitet.
Der Veruteilungsomat hat gesprochen. 1+1=2. Bewährungsbrecher bekommen keine Bewährung. So trivial ist das. Recht kann so herrlich einfach sein.
Raging Bull im Landgericht Trier
Landgericht Trier in einem Btm-Strafverfahren. Einer der Angeklagten ist Mitglied bei den „Hells Angels“. Deshalb tragen die beiden Staatsanwälte schußsichere Westen. Es wurde aber nicht auf sie geschossen. Vielmehr erwecken sie mit ihrem Benehmen den Eindruck, als fehle ihnen selbst nur noch eine Schußwaffe zu ihrem Glück. Es reicht schon die kleinste Lebensäusserung eines Verteidiger, um sie „rot“ sehen zu lassen.
Das ist wahrscheinlich so eine eingeübte neue Linie.
So etwas wird ja neuerdings in Seminaren Richtern und Staatsanwälten beigebracht. Wie man befürchtete oder auch nur wahnhaft erahnte „Konfliktverteidigung“ im Keime ersticke. Der Vorsitzende scheint ein solches Seminar nicht besucht zu haben. Er versucht zu schlichten. Und wird darob von den beiden Staatsanwälten angekeift. Man ist richtig erschrocken. Man fragt sich, ob die „was genommen“ haben, kann sich’s anders kaum erklären.
Kritische Justiz
Zumindest der Würdigung in einer Fußnote wert ist der Umstand, dass der Sturz Guttenbergs ausgerechnet durch eine in der Kritischen Justiz erschienene Besprechung seiner als Buch in Kleinauflage (inzw. längst vergriffen, obwohl über 80 € teuer) veröffentlichten Dissertation eingeleitet worden war. Selbst Insider mögen sich gewundert haben, dass es diese Zeitschrift offensichtlich immer noch gibt.
In seinem Seminar erzählte Winfried Hassemer Mitte der 80er Jahre, von Wolfgang Naucke sei in der Kritischen Justiz ein Aufsatz erschienen. Sein Kollege Ernst Amadeus Wolff habe ihn lobend darauf angesprochen und gemeint, er solle den Artikel doch einmal veröffentlichen.
Damals hatte die Kritische Justiz wahrscheinlich schon den Zenit ihrer Popularität hinter sich gelassen.
Aber Popularität ist nun einmal nicht alles.
Weder bei juristischen Fachzeitschriften, noch bei Politikern.
Der Plagiator kommt zurück!
Schon erstaunlich, wie großzügig die „Öffentlichkeit“ mit Guttenberg ist. In mühevollster siebenjähriger Kleinarbeit neben der Abgeordnetenbelastung und als junger Familienvater eine 457seitige Dissertation zusammengestellt, von der 2/3 plagiiert ist. Außerdem eine falsche eidesstattliche Versicherung bei Einreichung der Arbeit bei der Uni Bayreuth. Alles nur Peanuts? Auf die Vorwürfe mit „absurd“ reagiert usw. Kritiker werden von Merkel als Heuchler beschimpft. Von Guttenberg wg. Verleumdung mit dem Staatsanwalt bedroht. Aber die „Öffentlichkeit“ will ihn zurück. Den Fähigen! Mich erinnert das an die Maoam-Werbung. Wollt ihr Verlängerung? Nein! Wollt ihr Elfmeterschießen? Nein! Was wollt ihr dann? Wir wissen, was die Fußballfans wollten. Und so will auch die „Öffentlichkeit“ weder vertrauenswürdige noch zuverlässige Politiker. Sie wollen bella Figura, Gel, federnden Schritt, Times Square, Ray Ban am Hindukusch, ’ne schicke Gattin (vielleicht wird sie ja mal „first Lady“), ein Schloß, Glanz und Gloria.
Sie wollen Maoam.