„Das liegt zum einen an den Strafverteidigern. Kampfesgeist zeigen sie vor allem auf dem einmal im Jahr stattfindenden Strafverteidigertag. An diesen zwei Tagen gilt den Freiheitsrechten des Beschuldigten das große Wort. Die restlichen 363 Tage des Jahres hingegen werden in kleinlauter Geschäftigkeit zugebracht. Mit Wiederaufnahmen lässt sich eben kein Geld verdienen.“
Gerhard Strate, Stimme der Unschuldigen, NJW vom 14.12.2017 (Nr. 51), Seite 7