Die NJW vermeldet im heutigen Heft 41/2015 unter „Personalien“ eine kleine Sensation:
In das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer wurde erstmals mit Ulrike Paul eine Frau gewählt,
Ja wirklich, die Mitglieder des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer werden tatsächlich durch Wahlen rekrutiert. Sicher eine vergleichsweise neumodische Errungenschaft. Anders ist die geradezu urplötzliche Wahl einer Frau auch kaum zu erklären. Aktuelle Zahlen liegen mir zwar nicht vor; im Jahre 2007 allerdings waren in Deutschland immerhin 42.647 Rechtsanwältinnen zugelassen und damit 30 % aller Anwälte. Heute dürfte ihr Anteil noch höher liegen. Eine recht eindrucksvoller Zahl im Vergleich zu den 43 Rechtsanwältinnen im Jahre 1925, damals 0,3 % der Gesamtanwaltschaft. Im Hinblick auf diese damalige Zahl dürfte es wohl jetzt so ziemlich genau 100 Jahre her sein, dass die erste Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen worden ist. Und -potz Blitz!- schon ist es soweit: auch im Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer findet sich eine Frau.
Der schon immer gehegte Verdacht, dass die Anwaltschaft im allgemeinen und ihre Verbandsfunktionäre im besonderen an der Spitze des gesellschaftlichen Fortschritts stehen, bestätigt sich einmal mehr.
Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Frau(en)
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