Die NJW berichtet über den Fall des Schöffen bei der Staatsschutzkammer Koblenz, der in deren Abwesenheit den Staatsanwälten zwei Schokonikoläuse auf den Tisch im Sitzungssaal gelegt hatte (kurz vor Weihnachten) und deswegen mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit am 27. Verhandlungstag abgelehnt worden war (2013, 801). Etwa die Hälfte der 26 Angeklagten hatten sich dem Antrag angeschlossen. Für diese war das Verfahren „geplatzt“. Die andere Hälfte, die sich nicht angeschlossen hatte, verhandelt weiter in Koblenz. Inzwischen sind es 41 Verhandlungstage. Heute (sic!) wurde mit der Beweisaufnahme begonnen und der erste Zeuge vernommen. Wegen derer, die vor Weihnachten aus dem Verfahren ausgeschieden waren, wird es zur gegebenen Zeit eine neue Hauptverhandlung geben.
Schokonikolaus und befangener Schöffe (LG Koblenz)
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