Strafverteidiger

Seine Aufgabe besteht darin, dem Mandanten ein verfassungsmäßiges Recht zu sicheren. Niemand ist rechtlos im Rechtsstaat. Es geht darum, die Rechte zu kennen und  nutzbar zu  machen.Der Verteidiger kennt nicht nur das Recht, sondern auch die Akte. Und er weiß mehr als die Strafverfolger: von seinem Mandanten. Das darf und muß er von Rechts wegen für sich behalten, wenn es nicht den Mandanteninteressen dient. Den Mandanten berät er zur Auffindung des optimalen Ergebnisses. Vor Gericht sucht er keinen unnötigen Streit. Aber er geht keinem Streit aus dem Weg, der ausgetragen werden muß, um die Rechte des Mandanten zu wahren. Die Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist ein Selbstzweck. Nur die Einhaltung des Verfahrens sichert das Recht. Nur der darf verfolgt und letztlich verurteilt werden, dessen rechtswidrige Tat und Schuld unter Einhaltung der Verfahrensrechte nachgewiesen worden ist. Der Strafverteidiger muß jede andere Verurteilung verhindern. Nur dadurch dient er seinem Mandanten und dem Rechtsstaat zugleich.

 

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