Wenn es von der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur tönt, man werde im Rahmen der uns kurz bevorstehenden StVO-Novelle den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter (sic!) machen, verheißt dies für den Autofahrer nichts Gutes. Gerechtigkeit im so verstandenen Sinne bedeutet nichts anderes als härtere Sanktionen für Verkehrsübertretungen und was böte sich da mehr an als die Geschwindigkeitsüberschreitungen, denn Deutschland lässt es sich viel Geld kosten, weniger an Stellen, die dessen bedürfen, aber an Stellen, an denen sich das blitzen „lohnt“, entsprechende Messeinrichtungen vorzuhalten und mit gigantischen zentralen Bußgeldstellen und unzähligen Bußgeldrichtern ordentlich zuzulangen. Führte bislang eine Geschwindigkeitsüberschreitung erst bei mehr als 20 km/h zu einem Punkte in Flensburg soll dies nun bereits bei einer Überschreitung um mehr als 15 km/h der Fall sein. Dass besonders schmerzhafte einmonatige Fahrverbot soll danach innerorts bereits im Regelfall (und damit immer) bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h (bisher mehr als 30 km/h) und außerorts bei mehr als 25 km/h (bisher mehr als 40 km/h) verhängt werden. Die Bußgelder werden selbstverständlich ebenfalls erhöht, wenn auch maßvoll. Das ist es, was man in Berlin unter Gerechtigkeit versteht. Vielfahrer werden dies anders sehen.
Archiv für den Monat: April 2020
Radikalenerlaß ante portas
Die NJW veröffentlichte am 16.04.20 einen Artikel von dem gewissermaßen aus Funk und Fernsehen hinlänglich bekannten Joachim Wagner. „Rechts“, „rechtsextrem“ u.a. wird synonym verwandt und insbesondere auch eine AfD-Mitgliedschaft und sogar AfD-„Affinität“ hierunter subsumiert. Ins Feld geführt wird ein Staatsanwalt, der „nach Recherchen der „Zeit“… 2018 eine Spende von 30 € an die Partei überwiesen“ habe (sic!). Dem Autor geht es um die Verhinderung von Justizjuristen mit rechter Gesinnung (durch Regelanfragen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Schnüffelei im Internet) und um deren Entfernung aus dem Staatsdienst. Denn sie seien eine „Gefahr für das Ansehen und die Neutralität der Justiz“.
Dass dergleichen in der NJW erscheinen kann, befremdet, ist aber für den Zeitgeist bezeichnend. Dass die Grundbuchrichterin künftig in der Gerichtskantine besser nicht mehr erzählt, dass sie einmal (in ihrer Jugend) AfD gewählt hat, ist wohl bezweckt. Wie das mit den Grundrechten, insbesondere dem auf Meinungsfreiheit, vereinbar sein soll, fragt sich eigentlich; bei der AfD und den ihr affinen aber wohl nicht. Sie haben ihre Grundrecht verwirkt. Sie können sich ja ein ihnen gemäßes Land suchen, das ihnen politisches Asyl gewährt.