Archiv für den Monat: Juli 2010

Kachelmann draußen

Mit meiner Prognose vom 29.06.10, daß Kachelmann vor Ende der WM wieder „draußen“ ist, lag ich falsch. Er kam erst heute raus. Damit ich in Übung bleibe mit dem orakeln:

1. Am Ende der Hauptverhandlung wird keine Verurteilung stehen.
Denn auch das Landgericht wird an der Erkenntnis des OLG nicht vorbeikommen, daß letztlich Aussage gegen Aussage steht und keine belastbaren Sachbeweise vorhanden sind. Es wird ein Freispruch zweiter Klasse werden, weil (ähnlich der vermaledeiten mündlichen Urteilsbegründung im „Pascal-Prozeß“ des Vorsitzenden des Schwurgerichts Saarbrücken) die „Unschuld Kachelmanns nicht bewiesen“ sein wird.

2. Die StA Mannheim wird dennoch gewonnen haben, wenn ihr Ziel war, Kachelmann jedenfalls unmöglich zu machen, wofür spricht, daß sie in ihren Presseerklärungen unter grober Missachtung der Persönlichkeitsrecht Kachelmanns Details aus Anklageschrift und Akteninhalt öffentlich gemacht hat.
Das wird ihm auf Dauer anhängen.

Als Burhoff die Disqualifizierung Argentiniens vermeldete

Ach, lang ist’s her (schon drei Wochen), die goldenen sonnigen WM-Zeiten bis zum bitteren Ende gegen Spanien. Das Trostpreisspiel um den 3. Platz zählt nicht. Auch bei jurablogs gab es eine andere „Schwerpunktsetzung“. Burhoff etwa meldete, kurz vor deren Spiel gegeneinander, die Disqualifizierung Argentiniens, kurze Zeit später allerdings auch die Deutschlands. Auch Ballmann ließ sich, inzwischen unter seinem Klarnamen, hierzu vernehmen. Zwei Episoden will ich noch nachtragen: Weiterlesen

BVerfG: „Blitzen“ verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.7.10 in einem Nichtannahmebeschluss entschieden, daß verfassungsrechtlich keine Bedenken bestehen gegen „Blitzen“ von Kraftfahrzeugen und die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen. Im entschiedenen Fall war die Meßeinrichtung so eingestellt, daß bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h Fahrzeuge geblitzt werden, die mindestens 92 km/h gefahren sind.
Dadurch sei die Maßnahme nicht verdachtsunabhängig, es schade auch nicht, daß das Bild dann automatisch ausgelöst werde und nicht von einer Person.
Daß von den Fachgerichten als Ermächtigungsgrundlage § 100h StPO zugrundegelegt worden ist, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (2 BvR 759/10).
Inwieweit dies auch für die mittels Videoaufzeichnung gewonnen Filme unterschiedlicher Aufnahmesysteme bei Abstandsverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt, werden weitere Entscheidungen des BVerfG zeigen.

Untersuchungshaft bei Bagatellstraftaten von Ausländern

Eigentlich bezweckt die Einführung der Pflichtverteidigung bei vollzogener Untersuchungshaft eine Reduzierung der U-Haft-Fälle insgesamt. Der Richter soll angehalten sein, sich über deren Notwendigkeit verschärft Gedanken zu machen. Kürzlich nahm ein Amtsgericht im Odenwald einen Albaner in Haft, weil der einen falschen italienischen Paß verwendet und gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatte und über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte. Ein anderer Richter, zuständig kraft Verordnung als Ermittlungsrichter des Bezirksschöffengerichts, bestellte dem Inhaftierten sogleich einen Pflichtverteidiger. Hiervon erfuhr der nach Anklageerhebung zuständige Strafrichter im Odenwald nichts und bestellte als Pflichtverteidigerin die Wahlverteidigerin, die sich inzwischen für den Angeschuldigten gemeldet und dies beantragt hatte. In der seit der Inhaftierung nach 51 Tagen stattfindenden Hauptverhandlung, die keine zwanzig Minuten dauerte, hatte der Angeklagte nun zwei Pflichtverteidiger zur Seite. Er wurde zu einer Geldstrafe von 51 Tagessätzen verurteilt. Die Strafe ist durch die verbüßte U-Haft vollstreckt. Weiterlesen

Keine Kälber!

Eigentlich wollte ich ja nichts mehr schreiben aber:

ach was muß man da  von bösen
Linksparteilern hören oder lesen?

Die FAZ zitiert die schillernde Figur und Mitglied der Bundesversammlung Dr. Diether Dehm zur gestrigen Stimmenthaltung der Fraktion der Linkspartei mit dem Brecht-Zitat: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber“. Die Parteiführung hatte gestern noch rumgelabert: Gauck könne man doch nicht wählen, der sei doch für den Afghanistan-Einsatz  und irgendwie auch für die „Hartz-Gesetze“.

Aber das Brecht-Zitat ist trotzdem gut. Es paßt vor allem auf die Rindviecher, die die sogn. Linkspartei wählen.