In BGBl 2019, 530 vom 3.5.19 ist das „Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz-StaFamG)“ veröffentlicht worden.
Fein! So zielgenau wie Wilhelm Tell auf der Rütliwiese? Oder auf der öffentlichen Bedürfnisanstalt für Männer?
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Dieselfahrverbote sind Wahnsinn!
Es ist schon erstaunlich, wenn auf die zutreffende Wertung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (Überschrift) die Antwort des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Schellenberg in einer Distanzierung besteht. Hier begegnen sich (wie heute so oft) zwei Zeiterscheinungen in der aktuellen öffentlichen „Auseinandersetzung“, der Dogmatismus und die politische Korrektheit. Ersterer: Dieselfahrverbote sind natürlich Wahnsinn, aber wer das ausspricht, könnte ja auch gleich behaupten, der Kaiser habe gar keine Kleider an. Zweitere: nach Ewer hat(te, Schellenberg ist vor 3 Wochen zurückgetreten) der DAV wieder einen Präsidenten, der sich politisch eher links und damit im Einklang mit dem Mainstream positioniert hatte. Dessen Erkennungszeichen sind: man ist gegen „Rechts“ und gegen „Rassismus“. Das ist zwar hierzulande praktisch jeder, wichtig ist aber, dass man diese „Gesinnung“ weithin sichtbar wie eine Monstranz vor sich her trägt. Und dass auch Diesel im Rahmen dieser Sprachregelung „böse“ sind, hat sich inzwischen so herausgebildet. Die „Freitag-für-die-Zukunft-Demos“ zeigen das beispielhaft. Wer aber seinen Verstand gebraucht, wird vom Diesel nicht lassen. Er ist, seitdem er als Turbodieseldirekteinspritzer 1987 im Fiat Croma (!) debütierte, die wichtigste Innovation in der Automobielentwicklung der letzten Jahrzehnte. Denn er ist einzigartig ressourcenschonend (1000 km mit einem 50 Litertank im BMW 320d) und trotzdem schnell. Wer das aufgibt, muss wahnsinnig sein!
Die Untreue der Politik
Weshalb die strafrechtliche Untreue auf gegenwärtiges politisches Handeln nicht angewendet wird, ist eigentlich unverständlich. Die mittels Steuern und Abgaben vorhandenen Mittel indes nur unzureichend in die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur zu „investieren“ dürfte kaum dem Willen derer entsprechen, die selbige bereitgestellt haben. Der Verfall der öffentlichen Straßen, die Funktionsunfähigkeit militärischen Geräts, der desaströse Zustand öffentlicher Bildung, um nur einige augenfällige Beispiele zu nennen, kann der Politik, die dies zulässt, obgleich es vermeidbar wäre, nicht erlaubt sein. Gar nicht zu reden vom Verfall öffentlicher Infrastruktur, die im Verborgenen stattfindet, nehme man nur Versorgungseinrichtungen, Leitungsnetze usw. Das Volksvermögen schwindet rapide, weil es nicht erhalten und gepflegt wird. Man lebt von der Substanz, wie in Kuba oder der DDR. Dort war der Mangel aber systembedingt. Hier sind die Mittel vorhanden, werden aber anderweitig verpulvert. Das sind gewiss politische Entscheidungen, aber heißt das, dass die Politik alles darf, was offensichtlich nicht im Sinne des Souveräns ist?
Diesel, Politik und Panik
Dass der Diesel seit der Implantierung des TDI im Fiat Croma 1987 ein mehrheitsfähiger Antrieb im PKW ist, war praktisch drei Jahrzehnte lang unstreitig. Dass er ein NOX-Problem hat, ist auch schon eine Weile bekannt. Dass das Problem nun nicht die Welt aus den Angeln hebt und außerdem auch weitgehend behebbar ist, sollte auch klar sein. Das wird ja auch an der gestrigen Entscheidung des BVerwG deutlich. Denn es wurde nicht etwa ein Fahrverbot -besser: Verkehrsverbot- für ältere Diesel angeordnet; lediglich die Möglichkeit hierfür wurde den Kommunen gegeben, aber nur als ultima ratio, wenn also andere, mildere Mittel nicht reichen, um die verbindlichen NOX-Grenzwerte einzuhalten. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit werden nicht, wie nach der Plakettenverordnung, ganze Innenstädte von Verkehrsverboten betroffen sein, sondern nur einzelne Straßen bzw. Straßenabschnitte und auch nur solange und soweit die Grenzwerte überschritten werden. Weiterlesen
BRAK wünscht ein sPANNEndes neues Jahr (sic!)
In der heute zugestellten ersten Ausgabe der BRAK-Mitteilungen nach dem vergeigten beA-Start besitzt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehart Schäfer in seiner üblichen Einleitung („Akzente“) die Chuzpe, das alte und neue Jahr mit den Attributen „turbulent“ und „spannend“ zu versehen und uns, den verkammerten Mitgliedern, allen Ernstes zumindest letzteres auch für das Jahr 2018 zu wünschen.
Die beA-Pleite wird nur am Rande gestreift, weil dazu „schon viel geschrieben“ worden ist.
Man traut seinen Augen kaum! Als Politiker wäre der Mann tot, also „politisch“. Als Kammerpräsident kann man sich das wohl erlauben. Aber die Anwaltschaft hat die Kammer und den Präsident derselben, den sie verdient.
P.S.: auch heute in der Post: die Rechnung der Kammer Frankfurt, um 29,00 € p.a. erhöht wg. „beA-Umlage“.
Alle Einbrecher sind Verbrecher!
Pünktlich vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, der man seltsamerweise so genannte bundespolitische Bedeutung in Bezug auf die im September anstehende Bundestagswahl beimisst, hat die von einer großen Koalition gebildete Bundesregierung einen Gesetzesentwurf – wie es immer so schön heißt: – auf den Weg gebracht, den besonders schweren Fall des Diebstahls, vulgo: Einbruchdiebstahls, von der qualifizierten Mindeststrafe von drei Monaten zu einem Verbrechen hochzustufen mit folglich einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Ausgenommen sind Diebstähle geringwertige Sachen (bis 25 €). Bei 26 € wird es dann kritisch. Es genügt schon der Versuch, denn die Strafmilderung beim Versuch im allgemeinen und so auch bei versuchtem Diebstahl im besonders schweren Fall ist nur fakultativ und nicht obligatorisch. Wer also einbrechen will und an der Tür oder dem Fenster sich zu schaffen macht, dann aber wieder aufhört, dem droht ein längerer Gefängnisaufenthalt. Jedenfalls dann, wenn er bereits hierbei erwischt wird und deswegen nicht mehr vom Versuch aus „autonomen Motiven“ heraus zurücktreten kann. Selbst der nicht Vorbestrafte ist nach der gesetzlichen Wertung bei einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr grundsätzlich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen, also ohne „Bewährung“. Denn nach dem Gesetz bedarf es besonderer Gründe, um eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr noch zur Bewährung aussetzen zu können. Dazu passt es dann, wenn Thomas Oppermann sich in der Glotze für diese gesetzgeberische Meisterleistung feiern lässt und allen ernstes und ausdrücklich hofft, „möglichst viele Täter ins Gefängnis“ zu bringen. C’est la guerre, aber auch: die Politik. Dabei ist der Mann nicht nur Sozialdemokrat (sic!) sondern auch ehemalige Richter, der es weiß Gott besser wissen müsste. In Wirklichkeit muss die Politik hoffen, dass die Aufklärungsquote nicht steigt, die derzeit bei 17 % liegen. Andernfalls man ein Problem mit den „möglichst vielen Tätern“ haben wird, für die die Gefängniskapazitäten nicht ausreichen. Das Problem beim Einbruchsdiebstahl war mit Sicherheit nicht die zu niedrige Mindestfreiheitsstrafe. Denn der Strafrahmen ging bis zu zehn Jahren, woran auch der Gesetzentwurf nichts geändert hat. Es war halt sinnvoll, beim „versuchten 26 €-Fall“ dem Richter die Möglichkeit zu geben, die Kirche im Dorf zu lassen. Aber die Koalitionspolitiker, die gegen angeblichen Populismus wortreich ins Feld ziehen sind in Wirklichkeit nichts anderes: schamlose Populisten!
Kommt von Herzen oder: Polizeipoesie
„Nicht aus dem Herzen, aus Wunden oder Blutlachen!“
(aus dem polizeilichen „Protokoll und Antrag zur Feststellung von Alkohol/Drogen/Medikamenten im Blut“)
Die Oberstaatsanwältin oder: mit wem man es so zu tun hat im Gerichtssaal
Während einer unterbrochenen Sitzung des 17. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt beliebte es mir, die mir persönlich nicht bekannte Sitzungsvertreterin der Anklagebehörde mit „Frau Staatsanwältin“ anzusprechen und sogleich zur Sache zu kommen. Ich kam nicht weit. Nach so ca. 2-3 Sätzen entgegnete sie: „Oberstaatsanwältin!“ und blickte dabei eisig drein.
Ich sagte: „Ach so, wir waren uns ja nicht vorgestellt worden“.
Sie: „Sie könnten ja vorher fragen, mit wem sie es zu tun haben, wenn sie jemanden ansprechen!“
Ich: „Ich werde Sie nie wieder ansprechen“.
Wie man wohl behandelt wird, wenn man ihr als Angeklagter begegnet?
Und wer prüft eigentlich die charakterliche Eignung von Staatsanwältinnen und Oberstaatsanwältinnen? Und wenn dies nicht geschieht: warum nicht? Mit solchen Gedanken verließ ich heute fünf Minuten nach dem kurzen Dialog die inzwischen geschlossene Sitzung.
Pflichtlektüre
Thomas Fischer über den modernen Strafgesetzgeber.
Was ist eigentlich: „Erpressung“?
„Wenn einer sagt: nimm‘ das Geld oder deiner Familie passiert ‚was.“
(Nachdem sie das Wort gelegentlich im Munde geführt hatte, kam die Frage von mir, die Antwort von meiner Tochter (6), die nicht mehr angeben konnte, wo sie die Definition gelernt hatte).