Dieter Simon hatte in myops 11/2011 einen satirischen Artikel über Wikileaks-Dokumente „betr. Rüthers Bernd“ veröffentlicht, der zu geharnischtem Protest Rüthers führte, dessen Leserbrief in myops 12/11 veröffentlicht ist. Nicht nur das. Auch der Verleger der bei Beck erscheinenden Zeitschrift schrieb an den Herausgeber. Ihm könne bei solchen Artikeln die Lust vergehen, eine Zeitschrift wie myops weiter zu verlegen. Auch diesen Brief hat myops in Heft 12/2011 veröffentlicht.
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„Richter wird, wer schreiben kann.“
Leider gibt es in den provinziellen Städten Berlin, über dessen Rechtsreferendare der Artikel in Heft 6 von Myops berichtet, und München, wo der Verlag seinen Sitz hat, in dem die Zeitschrift erscheint (C.H.Beck), nicht, wie in Darmstadt, eine Vereinigung zur Pflege des guten Verhältnisses zu rechtsbeugenden Richtern und ungezogenen Jungjuristen.
In einem Fall wie diesem hätten ihre Organe VRiLG M., RA Dr. B und RAin Dr. G. wieder einmal auf den Plan treten und „Rücktritt“ – wovon auch immer – oder vielleicht auch Zensur fordern müssen!
Benjamin Lahusen hatte über das peinliche Unwissen und das allenfalls opportunistische Interesse von Rechtsreferendaren am Projekt Justizgeschichte des Kammergerichts berichtet, das z.B. in den Bendlerblock geführt hatte. Er schießt den Artikel so: „Das also befähigt zum Richteramt: nicht Urteilskraft, nicht historische Bildung, nicht politische Sensibilität, nicht gesellschaftliches Verantwortungsbewußtsein – entscheidend ist das Vermögen, binnen kürzester Zeit möglichst viele Punkte der Lösungsskizze möglichst ausführlich in möglichst lesbarer Handschrift abzuarbeiten, auf liniertem Umweltschutzpapier, einseitig zu beschriften mit Korrekturrand auf der linken Seite. Richter wird, wer schreiben kann.“
Hinzufügen möchte ich, daß selbstredend für Anwälte nichts anderers gilt und daß man in weniger provinziellen Gegenden als Berlin, z.B. in Hessen, Geschichtsunterrricht für Referendare gar nicht erst für notwendig hält. Man kann darauf vertrauen, daß das eh keinen interessiert und gerade bei jungen Juristen nach alter Väter Sitte die „richtige Gesinnung“ einfach zur Karriereplanung dazugehört. Heute wie damals kommt es halt darauf an, was die Obrigkeit von einem erwartet. Die Erwartung wird nicht enttäuscht werden. Ebensowenig wie damals.
(siehe auch meine Artikel vom 23.01. und 21.03.09)
Rücktritt vom Vorsitz des Anwaltvereins
Im Vorfeld zum heutigen Neujahrsempfang des Anwaltvereins Darmstadt und Südhessen e.V. gab es von Richtern heftige Kritik an meinen Beiträgen „Naumburg“ vom 16.01.09 und „Anwälte und Richter“ vom 25.10.08. Mir wurde angekündigt, „dieses Pamphlet“ werde mir heute im Kreise meiner Kollegen „unter die Nase“ gehalten und „laut“ gefragt, „ob das auch die Meinung des Anwaltvereins Darmstadt repräsentiert“.
Da dies nicht so ist und der Vereinsvorstand harmonisch mit der Richterschaft zusammenarbeiten will, habe ich das Vorsitzendenamt gestern zur Verfügung gestellt. Dies, obwohl ich, wie vielleicht gerade die beiden kritisierten Beiträge zeigen, ebenfalls an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Richterschaft interessiert war und bin. Fehlverhalten gibt es aber auch dort und muß benannt werden dürfen. Erst recht gilt dies für kriminelles Verhalten. Wenn ich dazu schweigen soll, habe ich den Beruf verfehlt. Die Vorwürfe gegenüber den OLG-Richtern in Naumburg erhebe ja im übrigen nicht nur ich (siehe z.B. nur Rolf Lamprecht im Januar-Heft von Myops (Beck-Verlag)). Solche Kritik richtet sich gegen einzelne schwarze Schafe in der Richterschaft, die ihr schaden. Dazu sollten auch Richter nicht schweigen oder erwarten, daß Anwälte es tun.
(Siehe hierzu auch den Kommentar von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers, Braunschweig, vom 23.01.2009, dessen Homepage ich in meine Linkliste aufgenommen habe)
Recht und Gerechtigkeit
Der langjährige Justizreporter des SPIEGEL Rolf Lamprecht hat ein Buch geschrieben mit dem Titel „Die Lebenslüge der Juristen“ mit dem Untertitel „Warum Recht nicht gerecht ist“. Dieter Simon hat das Buch in Heft 4 von Myops besprochen. Er empfiehlt es in der Juristenausbildung als Pflichtlektüre, über deren jetzigen Zustand er wenig löbliches zu sagen hat. Er spricht von Bachelorschlamassel. Allerdings teilt er nicht Lamprechts Auffassung, wonach es sich bei der Einschätzung, Recht sei nicht gerecht, um eine Lebenslüge der Juristen handele. Dies sei den Juristen durchaus bewußt und anderes werde in der Regel auch nicht behauptet, weswegen auch eine Lebenslüge nicht vorliege. Erreichen müsse man, daß Recht gerechter werde und hier müsse man an der Juristenausbildung ansetzen. Ethik und Rhetorik müßten Pflichtfächer werden.