Urlaub ist von Montag, den 22. Dezember 2008 bis Sonntag, den 04. Januar 2009.
Archiv für den Monat: Dezember 2008
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne erneute praktische-/theoretische Prüfung
War derjenige, der eine neue Fahrerlaubnis beantragte, mindestens zwei Jahre ohne Fahrerlaubnis, mußte er bisher u.a. die praktische und theoretische Prüfung wiederholen. Seit dem 30.10.2008 muß das nicht mehr sein. Jetzt kann die Fahrerlaubnisbehörde hierauf verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, die Kenntnisse und Fähigkeiten lägen nicht mehr vor (Neufassung § 20 FeV).
Der Vorsitzende des Schwurgerichts sprach:
„Sie sollten die hehren Grundsätze von ihrer Internetseite erst einmal auf sich selbst anwenden.“
Daraus lernen wir:
1. Der Gerichtsvorsitzende liest auf dieser Internetseite;
2. Er endeckt hier hehre Grundsätze;
3. Er meint, der Autor müsse diesen gerecht werden.
Ersteres und zweiteres freut mich, letzteres irritiert mich. Zum einen deshalb, weil er mir auch auf Nachfrage nicht sagen konnte oder wollte, welche Grundsätze es denn sind, die ich nicht auf mich anwenden würde; zum anderen deshalb, weil die Grundsätze auf dieser Internetseite in aller Regel nicht von mir sondern von Richtern stammen und sich auch an solche richten, weniger an Anwälte. Denn es sind Richter, die über Gefängnis oder Freiheit entscheiden und nicht Anwälte.
Nicht unerwähnt soll sein, daß er später zurückgerudert ist und seine „Ausfälle“ darauf zurückgeführt hat, daß von ihm zu viel verlangt wird. Dies mag so sein.
„Bewährung“ in Meiningen
Das Amtsgericht Eisenach hatte den fünffach einschlägig vorbestraften Angeklagten wegen zwei Fällen von Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Hinzu gekommen wäre noch eine Vorstrafe von 7 Monaten, in deren Bewährungszeit die neuen Taten fielen. Der Angeklagte sollte also für 21 Monate ins Gefängnis.
Das Landgericht Meiningen hat dies am 16.12.08 verhindert und dem Angeklagten „Bewährung gegeben“.
Es hat dies im wesentlichen damit begründet, daß der Angeklagte ein rechtschaffender Bürger ist, der eigentlich nur ein Problem hat, nämlich keinen Führerschein. Den bekommt er nämlich nur dann wieder, wenn er eine medizinisch-psychologische-Untersuchung erfolgreich absolviert. Zu dieser befindet er sich in einem Vorbereitungskurs.
Die Taten lagen auch in einem Zeitraum, zu dem der Angeklagte durch den Tod seines Vaters, dessen Nachlaß er, neben der Arbeitsbelastung, zu ordnen hatte, stark überfordert war.
So wie das Amtsgericht hat auch das Landgericht von einer Führerscheinsperre abgesehen. Diese hatte die Staatsanwaltschaft mit zwei Jahren beantragt.
Deutsche Wohnsitzdaten in EU-Führerschein vermeiden II
Ich hatte schon am 18. September 2008 über eine Entscheidung des EuGH berichtet, wonach in Deutschland ein EU-Führerschein, z.B. aus Polen oder Tschechien, nicht anerkannt werden muß, wenn sich in diesem Führerschein deutsche Wohnsitzdaten befinden.
Dies hat jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht (3 C 26, 38.07) in zwei Entscheidungen so gesehen.
Schadenersatz bei Nichtabnahme eines gekauften Autos
Der Beklagte hatte ein Auto im Wert von fast 100.000 € gekauft und dann nicht abgenommen. Für diesen Fall war ein pauschaler Schadenersatz für den Verläufer von 15% vereinbart. Wie in diesen Fällen vorgeschrieben, war es dem Käufer ermöglicht nachzuweisen, daß der Schaden niedriger ausgefallen ist. Dies behauptete er und bot dafür Sachverständigenbeweis an. Der Verkäufer hatte das Auto tatsächlich anderweitig verkauft, sagte aber nicht, für wieviel. Stattdessen verklage er den abgesprungenen Käufer. Das Gericht will diesen auch zu Schadenersatz verurteilen, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen. Denn dem Verkäufer sei ja auf jeden Fall ein Schaden dadurch entstanden, daß derjenige, der statt des Beklagten letztlich das Auto abgenommen hatte, statt dieses Autos beim Verkäufer ein anderes Auto hätte kaufen können. Hätte also der Beklagte den Wagen abgenommen, dann hätte der Verkäufer an den anderen ein weiteres Auto verkaufen können und hätte damit zwei Autos und nicht nur eines verkauft. Weiterlesen
„Sie sind ein Betrüger wie er im Buche steht“…
… so sprach der Richter aus Bensheim, zitiert nach dem Bergsträsser Anzeiger vom 10.12.2008.
Ich will mich gar nicht damit befassen, ob der Mann, der da zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt worden ist, sich wirklich eines Betruges schuldig gemacht hatte; nach der Schilderung aus der Zeitung ergeben sich daran Zweifel. Weiterlesen
Anwendung von Jugendstrafrecht auch bei schweren Gewalttaten
Der BGH hat entschieden, daß auch bei schweren Gewalttaten die Anwendung von Jugendstrafrecht nicht daran scheitern kann, daß es sich hierbei nicht um Jugendverfehlung handeln könne (BGH-NStZ 2008, 696). Im entschiedenen Fall hatte ein Heranwachsender den Liebhaber seiner Mutter aus nichtigem Anlaß mit zwei Messestichen getötet. Der BGH weist darauf hin, daß auch eine solche Tat aus Mangel an Ausgeglichenheit, Besonnenheit und Hemmungsvermögen resultieren und daher eine jugendtypische Verfehlung sein könne.
Freispruch vom Vorwurf des Betruges
Mann mittleren Alters und ziemlich abgebrannt hat Verhältnis mit alter Frau von über 80. Sie bestellt in einem Jahr Sachen für über 8000 € für ihn. Irgendwann trennt man sich, zumal der Mann eine jüngere Frau kennengelernt hatte. Eine Weile hatte man es zu dritt miteinander ausgehalten. Ein Jahr später erstattet der Enkel der Frau Anzeige gegen den Mann und dessen neue Freundin wegen Betruges. Die alte Frau wird vernommen und sagt, sie hätte von den ganzen Bestellungen nichts gewußt, die müsse der Mann zusammen mit der neuen Freundlin gemacht haben. Anklage wird erhoben wegen mehr als zwanzig Betrugsfällen. Weiterlesen
Freispruch vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt
Nach dem Freispruch vom Freitag in Frankfurt nun diese Woche noch zwei in Darmstadt:
Das Amtsgericht sprach einen Autofahrer frei, der wegen einer Trunkenheitsfahrt angeklagt war. Den Führerschein, der ihm vorläufig vom Amtsgericht deswegen entzogen bekommen hatte, hatte er bereits vorher schon vom Landgericht auf die Beschwerde hin zurückerhalten.
Er war nachts auf der B3 mit „überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs. Wie schnell er war, konnte der Polizist, der ihn angehalten hatte, nicht sagen. Weiterlesen