Dass der Diesel seit der Implantierung des TDI im Fiat Croma 1987 ein mehrheitsfähiger Antrieb im PKW ist, war praktisch drei Jahrzehnte lang unstreitig. Dass er ein NOX-Problem hat, ist auch schon eine Weile bekannt. Dass das Problem nun nicht die Welt aus den Angeln hebt und außerdem auch weitgehend behebbar ist, sollte auch klar sein. Das wird ja auch an der gestrigen Entscheidung des BVerwG deutlich. Denn es wurde nicht etwa ein Fahrverbot -besser: Verkehrsverbot- für ältere Diesel angeordnet; lediglich die Möglichkeit hierfür wurde den Kommunen gegeben, aber nur als ultima ratio, wenn also andere, mildere Mittel nicht reichen, um die verbindlichen NOX-Grenzwerte einzuhalten. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit werden nicht, wie nach der Plakettenverordnung, ganze Innenstädte von Verkehrsverboten betroffen sein, sondern nur einzelne Straßen bzw. Straßenabschnitte und auch nur solange und soweit die Grenzwerte überschritten werden. Weiterlesen
Archiv für den Monat: Februar 2018
BRAK wünscht ein sPANNEndes neues Jahr (sic!)
In der heute zugestellten ersten Ausgabe der BRAK-Mitteilungen nach dem vergeigten beA-Start besitzt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehart Schäfer in seiner üblichen Einleitung („Akzente“) die Chuzpe, das alte und neue Jahr mit den Attributen „turbulent“ und „spannend“ zu versehen und uns, den verkammerten Mitgliedern, allen Ernstes zumindest letzteres auch für das Jahr 2018 zu wünschen.
Die beA-Pleite wird nur am Rande gestreift, weil dazu „schon viel geschrieben“ worden ist.
Man traut seinen Augen kaum! Als Politiker wäre der Mann tot, also „politisch“. Als Kammerpräsident kann man sich das wohl erlauben. Aber die Anwaltschaft hat die Kammer und den Präsident derselben, den sie verdient.
P.S.: auch heute in der Post: die Rechnung der Kammer Frankfurt, um 29,00 € p.a. erhöht wg. „beA-Umlage“.