Schadenersatz

Also Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht ist man permanent mit dem Schadensrecht konfrontiert. Denn sowohl strafbare Handlungen als auch Verkehrsunfälle lassen Schadensersatzansprüche entstehen, die auf der anderen Seite abgewehrt werden wollen. Es geht darum, demjenigen, dem ein Schaden entstanden ist, möglichst umfassend bei der Restitution zu unterstützen und umgekehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren.
Wer einen Schaden hatte, der ist vom Schädiger so zu stellen, als sei das schädigende Ereignis gar nicht eingetreten. Ihm kommt eine „Ersetzungsbefugnis“ zu. Sein beschädigtes Fahrzeug muss er also nicht etwa zum Schädiger bringen und diesen den Schaden beseitigen lassen. Er kann dies selbst tun aber er kann auch den hierfür erforderlichen Geldbetrag verlangen, ohne die Instandsetzung überhaupt vorzunehmen. Wer bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurde, hat möglicherweise auch dann noch einen Schaden, wenn ihm die Reparaturkosten ersetzt worden sind, nämlich einen so genannten merkantilen Minderwert. Möglicherweise erhält man Nutzungsausfallentschädigung oder die Kosten des Mietwagens werden ersetzt. Dies setzt aber stets auch eine Instandsetzung voraus, weil andernfalls keine Fahrbedarf belegt ist. Darf ich einen Gutachter einschalten? Darf die Versicherung man Auto nachbesichtigen? Wird mir auch die Mehrwertsteuer ersetzt? Was ist, wenn ich verletzt worden bin, erhalte ich dann Schmerzensgeld und wenn ja wie viel?
Bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen füllt alleine die Frage nach der Verteilung der Haftung, nämlich mit oder ohne und, wenn ja, mit welcher Quote, ganze Bibliotheken.

Beachten Sie auch meinen blog verkehrsrecht.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .