Nach Baden-Württemberg sollen nun auch andere Bundesländer umschwenken. Von Schleswig-Holstein und Niedersachsen heißt es, dass auch dort nach vorangegangener strafrechtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis eine Neue nur nach erfolgreicher Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erteilt werde, soweit die Blutalkoholkonzentration über 1,1 Promille liegt.
Wieviel muss man denn da eigentlich so trinken?
Ein 80 kg-Mann, der im Halbstundentakt 1 Bier à 0,5 l trinkt, hat nach diesem eine BAK von 0,21 Promille, nach 2 Bier von 0,42 Promille, nach 3 Bier von 0,63 Promille, nach 4 Bier von 0,84 Promille, nach 5 Bier von 0,98 Promille und erst nach 6 Bier, also 3 Litern bzw. 120 g reinem Alkohol 1,19 Promille
(nach der Widmark-Formel (Alk. in g dividiert durch das Produkt aus Reduktionsfaktor und Körpergewicht) bei einem Resorptionsdefizit von 0,20 %, einem Reduktionsfaktor von 0,7 und einem stündlichen Abbau von 0,15 Promille).
Die obligatorische 1,1 Promille-MPU
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