Ein Zitat aus dem mit Vor- und Nachworten von Harms und Basdorf geadelte und von diesen sowie Mosbacher herausgegebenen Werk Friedrich-Karl Föhrings gab dem Aufsatz von Ventzke in NStZ 2011, 481 den Titel: „…bringt alles Palaver dem Revidenten nichts.“
Obwohl sein Titel – ein „kleines Brevier“ dürfte wohl so etwas wie ein großer Riese oder ein weißer Schimmel sein – bereits die allzu flotte Feder ankündigt, lohnt sich ein Blick in das Buch. Es enthält Anleitung, wie z.B. mit Verteidigern zu verfahren ist. Nur mit den bösen „2 %“ zwar, aber die Leser wissen leider nicht so gut wie Föhrig, wer zu diesen oder zu den anderen 98 % gehört. Jedenfalls haben die beiden Staatsanwälte in Trier, von denen einer im selben Heft der NStZ über „Legal-High“-Produkte schreibt, leider nicht Föhrigs Überblick gehabt als sie nach dessen Gebrauchsanweisung: „völlige Ausgrenzung – keine Begrüßung, keine Anrede…“ (S. 60); Beweisanträge der Verteidigung als „sinnfrei“ (ein Lieblingswort Föhrigs) zu bezeichnen u.v.a.m, agierten.
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Staatsanwalt: wer bloggt hat nichts besseres zu tun
Der Volksfreund in Trier schrieb gestern über die Beiträge in diesem Blog zu dem Drogen-Prozeß vor dem Landgericht Trier. Ausgerechnet im Plädoyer meinte der Staatsanwalt daher, Anwälte die bloggen, hätten entweder keine Mandate oder könnten diese aus durchs Bloggen verursachtem Zeitmangel nicht richtig betreuen.
Das sollten sich so heftig bloggende Richter (und ehemalige), für die sicher nichts anderes gelten dürfte, z.B. Burhoff oder Ballmann alias Burschel, auch ruhig mal gesagt sein lassen.
Auch andere Tabus hielten vor den beiden Staatsanwälten, die stets unter Polizeischutz zum und vom Gerichtsgebäude kommen, nicht stand. Sie meinten, die Anwälte handelten nicht im Interesse ihrer Mandanten. Diese wären viel besser beraten gewesen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hätten. Dann hätte es wenigstens dieses gegeben, was man zu ihren Gunsten hätte in die Waagschale werfen können. So gebe es nichts. Und daran sind natürlich die Anwälte schuld.
In den ganzen anderen Prozessen mit dem auch hier präsentierten immerwährenden und unvermeidlichen „Kronzeugen“ hatten die Angeklagten gute Anwälte. Das sieht man daran, dass die nämlich alle ein Geständnis abgelegt hatten.
Der Volksfreund berichtet über den letzten Sitzungstag hier
StA Trier verhaftet Zeugin im Sitzungssaal
Verdutzt blickte die Zeugin drein, nachdem ihr der garstige Staatsanwalt, über den und seinen Kollgen ich schon hier und hier berichtet hatte, im Sitzungssaal des Landgerichts Trier die vorläufige Festnahme erklärt hatte. Es bestehe der Verdacht einer uneidlichen Falschaussage. Der Vorsitzende hatte soeben seine Anträge sowohl auf wörtliche Protokollierung als auch die Vereidigung der Zeugin abgelehnt. Einen Gerichtsbeschluss beantragte der Staatsanwalt nicht. Er kündigte statt dessen die dann folgenden „Diensthandlungen“ an. Weiterlesen
Vom Reifegrad des Staatsanwalts
Ich hatte schon am 10.03.11 über die angriffslustigen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Trier berichtet. Inzwischen verzichten sie sogar auf zivilisatorische Erungenschaften wie die Grußformel „Guten Morgen“, wenn sie morgens den Sitzungssaal betreten und einen halben Meter neben der Bank der Verteidiger vorbeischreiten. Auf Mitschriften bei der Beweisaufnahme verzichten sie weitgehend. Sie schöpfen aus dem Inbegriff ihres Vorverständnisses. Untereinander haben sie viel Spaß. Kaum, dass etwas mit Grinseinlagen oder Unmutsbekundungen unkommentiert bliebe.
Ein Beweisantrag der Verteidigung wurde am Dienstag in einer eigens schriftlich vorbereiteten Stellungnahme wie folgt beurteilt: „Der Antrag entspricht der vielmehr gängigen Manier der Verteidigung, durch das sinnfreie Werfen von „Nebelkerzen“ zu versuchen, die verfahrensrelevanten Umstände zu verschleiern.“ Man scheint den Verteidigern ja geradezu magische Kräfte zuzutrauen, hingegen das Gericht für nicht in der Lage zu halten, Beweisanträge entsprechend der Verfahrensordnung zu bescheiden. Dies erklärt auch die Freude, mit der die Stattgabe eines Beweisantrages der Staatsanwaltschaft kommentiert wurde. Nämlich mit einem kurzen zackigen „Ja“. Es fehlte nur noch die den Älteren unter uns noch bekannte „Boris-Becker-Säge“.
Den Strafprozeß vor der Großen Strafkammer als Tummelplatz für Akteure von mangelnder Reife gibt es freilich schon immer. Üblicherweise sind es jedoch eher nicht-professionelle Beteiligte, denen dies zu bescheinigen ist.
Trierscher Pragmatismus
Der Vorsitzende wollte eine Frage des Verteidigers als nicht zur Sache gehörend beanstanden und fragte daher nach, worauf sie ziele. Der Verteidiger erwiderte, das erläutere er gerne, aber in Abwesenheit des Zeugen.
Der Vorsitzende: „Dat dauert mir zu lange. Fragen Sie weiter!“
Raging Bull im Landgericht Trier
Landgericht Trier in einem Btm-Strafverfahren. Einer der Angeklagten ist Mitglied bei den „Hells Angels“. Deshalb tragen die beiden Staatsanwälte schußsichere Westen. Es wurde aber nicht auf sie geschossen. Vielmehr erwecken sie mit ihrem Benehmen den Eindruck, als fehle ihnen selbst nur noch eine Schußwaffe zu ihrem Glück. Es reicht schon die kleinste Lebensäusserung eines Verteidiger, um sie „rot“ sehen zu lassen.
Das ist wahrscheinlich so eine eingeübte neue Linie.
So etwas wird ja neuerdings in Seminaren Richtern und Staatsanwälten beigebracht. Wie man befürchtete oder auch nur wahnhaft erahnte „Konfliktverteidigung“ im Keime ersticke. Der Vorsitzende scheint ein solches Seminar nicht besucht zu haben. Er versucht zu schlichten. Und wird darob von den beiden Staatsanwälten angekeift. Man ist richtig erschrocken. Man fragt sich, ob die „was genommen“ haben, kann sich’s anders kaum erklären.