In der Entscheidung des 2. Senats (2 StR 482/11) über ein (aufzuhebendes) Urteil des Landgerichts Gera kann man nachlesen, warum dieser Senat sich für vorschriftsmäßig besetzt hält, obwohl in der Entscheidung 2 StR 346/11 im Hinblick auf die Doppelbelastung des Vorsitzenden der beiden Senate Dr. Ernemann Bedenken geäussert worden waren, dieser sei deswegen (Doppelbe- und Überlastung) kein gesetzlicher Richter, weswegen dieses Revisionsverfahren ausgesetz worden war.
Archiv für den Monat: Februar 2012
Grenzwerte bei Drogenfahrt nach wie vor kein Thema
Burhoff weist auf eine Entscheidung des 4. BGH Senates vom Ende des letzten Jahres hin, der gemäß es bei einer „Drogenfahrt“ auch zukünftig der, die Fahruntüchtigkeit belegenden, Beweisanzeichen bedarf, um von Fahruntüchtigkeit i.S. des § 316 StGB ausgehen zu können. Bestimmte Blutwirkstoffbefunde reichen danach nicht aus, auch wenn gewisse von der Grenzwertekommission empfohlene Grenzwerte um das fünffache überschritten sind.
Das Thema beschäftigte wiederholt den Verkehrsgerichtstag. Verbindliche Grenzwerte wie die 1,1 Promillegrenze bei Alkohol sind medizinisch bei Drogen jedenfalls derzeit nicht zu erwarten.
Gerichtsstand ist Istanbul
Wulffs Rücktritt
Endlich!
Wieso mußte er warten, bis die StA Hannover offiziell ermittelt? Wie schlecht ist der Mann eigentlich beraten gewesen?
Der „Bundespräsi“ und die „Unschuldsvermutung“
Am Sonntag bei „Jauch“ und am Montag bei „Plasberg“ ging’s ‚mal wieder um den „Bundespräsi“. In beiden Sendungen mit seinem einzigen Advokaten aus der CDU, dem unvermeidlichen Hinze.
So nerven Anwälte Richter wahrscheinlich auch gelegentlich. Wenn man etwa an der Übergabe von cash > 1500 € an Groenewold zweifelt, der ihm die Hotelkosten auf Sylt „verauslagt“ (dessen Anwalt) hatte, und Hinze dazu meint, es sei halt nicht zu widerlegen und man könne doch auch ‚mal dem Staatsoberhaupt etwas glauben. Er sei ja nicht irgendwer.
Am meisten nervte allerdings der türkischstämmige Anwalt aus Berlin, der in einen fort die „Unschuldsvermutung“ für Wulff bemühte.
Indes: es geht hier nicht um eine strafrechtliche Beurteilung des Falles Wulff!
Es ist eine rein politisch zu beantwortende Frage, ob der Herr noch tragbar ist.
Er übertrifft beinahe alle. Schade dass man ihn nicht aus dem Amt wählen kann, wie einen, der aus demselben Holz wie Wulff geschnitzt ist: den (ehemaligen) Duisburger OB Adolf Sauerland.
Die Flensburg-Reform
Nix genaues weiß man noch nicht, aber manches deutet sich bereits an:
Die Tilgungshemmung durch Neueintrag, durch Tattagprinzip und Überliegefrist vom „Bürger“ kaum noch zu durchschauen, wird sterben. Statt dessen werden schwere Verstöße nach drei und weniger schwere nach zwei Jahren getilgt.
Es gibt keine Punktespreizung von 1-7 mehr. Nur noch entweder einen für grobe Verstöße und zwei für’s noch gröbere. Was dann wo rein gehört, da wird es spannend. Und Ultimo ist dann bei 8 Punkten. Dann ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bisher sind es 18, aber heute bekommt man „schnell“ (im wahrsten Sinne des Wortes) ‚mal 3 für Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, „braucht“ also „nur“ 6 Mal in fünf Jahren so aufzufallen und verliert die Fahrerlaubnis, die nur mit erfolgreichem MPU-Gutachten wieder neu erteilt wird. Das trifft sehr oft Berufskraftfahrer, natürlich nicht: die selten fahrende Triefnase und den Linke-Spur-Schleicher. Deshalb hört sich die Ramsauer-Reform für Flensburg für’s Erste ganz gut an. Weiterlesen
Der liebe Kollege
Nachdem die Mutter das Strafmandat mit dem vormals tätigen Rechtsanwalt für ihren inhaftierten Sohn beendet hatte, schickte er ihr eine vierstellige Kostenrechnung für 3,75 Stunden a 250 € zzgl. MwSt. Beiordnen lassen hatte es sich in diesen 3,75 Stunden dabei schon. Nicht hingegen eine Honorarvereinbarung getroffen. Und 250 €/h? ‚Ne Menge Geld für einen FWWRA (Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt). Aber der Versuch scheint’s ihm wert gewesen zu sein.