„Sie sollten die hehren Grundsätze von ihrer Internetseite erst einmal auf sich selbst anwenden.“
Daraus lernen wir:
1. Der Gerichtsvorsitzende liest auf dieser Internetseite;
2. Er endeckt hier hehre Grundsätze;
3. Er meint, der Autor müsse diesen gerecht werden.
Ersteres und zweiteres freut mich, letzteres irritiert mich. Zum einen deshalb, weil er mir auch auf Nachfrage nicht sagen konnte oder wollte, welche Grundsätze es denn sind, die ich nicht auf mich anwenden würde; zum anderen deshalb, weil die Grundsätze auf dieser Internetseite in aller Regel nicht von mir sondern von Richtern stammen und sich auch an solche richten, weniger an Anwälte. Denn es sind Richter, die über Gefängnis oder Freiheit entscheiden und nicht Anwälte.
Nicht unerwähnt soll sein, daß er später zurückgerudert ist und seine „Ausfälle“ darauf zurückgeführt hat, daß von ihm zu viel verlangt wird. Dies mag so sein.