Archiv für den Tag: September 1, 2010

Von der unverzögerten Durchführung von Rechtsstreiten beim LG Darmstadt

Ich hatte am 22.04.2010 vom Umgang mit Rechtsanwälten beim Landgericht Darmstadt berichtet. Statt einer bescheidenen Fristverlängerung um zwei Wochen in einem keineswegs besonders eiligen Zivilprozeß gab es deren Ablehnung und einen kurzfristige Termin. Die Begründung war: „Rechtsstreite müssen unverzögert durchgeführt werden.“ Das war am 16.04.2010 und ging bei mir am 22.04.2010 ein. Noch an diesem Tage wurde auf die Klage erwidert. Nachdem am 28.04.2010 der Einzelrichter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden war, wurde der Termin vom 10.05.2010 aufgehoben. Seither zeigt das Landgericht Darmstadt, was es darunter versteht, daß Rechtsstreite unverzögert durchzuführen sind. Waren dem Beklagtenvertreter nicht einmal zwei Wochen Verlängerung der Klageerwiderungsfrist zu gewähren, dauerte es bis zur Entscheidung über das (selbstverständlich zurückgewiesene) Ablehnungsgesuch zweieinhalb Monate. Seither sind wiederum zwei Monate verstrichen, in denen man es mit dem Gebot der unverzögerten Durchführung von Rechtsstreiten beim Landgericht Darmstadt nicht mehr so eng sieht. Denn nichts hat sich seither getan. Aber: quod licet jovi, non licet bovi.